RS Vwgh 2019/4/30 Ra 2017/04/0128

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Veröffentlicht am 30.04.2019
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §1 Abs6

Rechtssatz

Die den Vereinsmitgliedern eröffnete Möglichkeit, Leistungen billiger als bei Inanspruchnahme einschlägiger Gewerbebetriebe zu erhalten, indiziert einen diesen zufließenden vermögenswerten Vorteil (vgl. zuletzt VwGH Ra 2017/04/0088, mwN; siehe auch schon VwGH 5.11.1991, 91/04/0108; 19.6.1990, 90/04/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017040128.L00

Im RIS seit

02.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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