RS OGH 2025/5/19 18ONc1/19w; 18ONc1/20x; 18OCg5/20i; 18OCg3/24a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2019
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Rechtssatz

Auch die von der IBA erlassenen Richtlinien zu Interessenkonflikten in Internationalen Schiedsverfahren (IBA-Guidlines on Conflicts of Interest in International Arbitration; „IBA-Guidelines“) können, ungeachtet dessen, dass sie keinen normativen Charakter haben und zu ihrer unmittelbaren Wirksamkeit der Vereinbarung durch die Parteien bedürfen, bei der Beurteilung von Befangenheitsgründen als Orientierungshilfe dienen.

Entscheidungstexte

  • RS0132687">18 ONc 1/19w
    Entscheidungstext OGH 15.05.2019 18 ONc 1/19w
    Beisatz: Aus Beziehungen des Schiedsrichters zu den Bevollmächtigten einer der Schiedsparteien können sich Umstände ergeben, die berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit von Schiedsrichtern wecken. (T1)
  • RS0132687">18 ONc 1/20x
    Entscheidungstext OGH 23.07.2020 18 ONc 1/20x
    Beis wie T1
  • RS0132687">18 OCg 5/20i
    Entscheidungstext OGH 17.02.2021 18 OCg 5/20i
  • RS0132687">18 OCg 3/24a
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.05.2025 18 OCg 3/24a
    Beisatz: Der Anschein der Befangenheit ergibt sich hier aus der Doppelrolle des Schiedsrichters, der in einem anderen Schiedsverfahren für die Prozessgegnerin der Klägerin tätig war und dort sogar an einer mehrwöchigen Verhandlung teilgenommen hat. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132687

Im RIS seit

07.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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