RS OGH 2019/5/21 14Os12/19z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2019
beobachten
merken

Norm

StPO §271 Abs7

Rechtssatz

Der Oberste Gerichtshof ist an den Protokollsinhalt gebunden, wenn ein diesbezüglicher [hier: auf Streichung einer Passage abzielender] Berichtigungsantrag bereits rechtskräftig abgewiesen worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132688

Im RIS seit

07.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten