RS OGH 2019/6/25 14Os50/19p (14Os51/19k)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2019
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Norm

StPO §156 Abs1
StPO §56 Abs3
StPO §285 Abs1
StPO §292 letzter Satz
StPO §364
StPO §467 Abs1

Rechtssatz

Ein Angeklagter, der die Verfahrenssprache nicht versteht, hat das Recht auf schriftliche Übersetzung des noch nicht rechtskräftigen Urteils und Zustellung derselben gemeinsam mit dem Urteil.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 50/19p
    Entscheidungstext OGH 25.06.2019 14 Os 50/19p
    Beisatz: Die Zustellung der (in deutscher Sprache abgefassten) Urteilsausfertigung löst die Frist zur Ausführung der Rechtsmittel aus. Ein Verstoß gegen § 56 Abs 1 und 3 StPO führt nicht zur Wirkungslosigkeit dieser Verfahrenshandlung, kann aber Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sein. Überdies kann der Oberste Gerichtshof aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes die Wirkungslosigkeit der Urteilszustellung anordnen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132694

Im RIS seit

07.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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