RS Vwgh 2019/4/29 Fe 2018/16/0001

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Veröffentlicht am 29.04.2019
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Index

L37065 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BAO §242a Abs1
ParkgebührenG Slbg §12 Abs1 litc
ParkgebührenG Slbg §3 Abs5
VStG §31 Abs1
VStG §31 Abs2

Rechtssatz

Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung der Strafbarkeit des zugrunde liegenden Deliktes nicht mehr der Strafverfolgung dienen kann und ebensowenig der Abgabeneinhebung, weil der nicht entrichtete Abgabenbetrag unter der Grenze des § 242a Abs. 1 BAO liegt (vgl. VwGH 26.1.1998, 97/17/0361).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:FE2018160001.H07

Im RIS seit

26.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

26.07.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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