RS OGH 2019/5/15 9Ob17/19v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2019
beobachten
merken

Norm

EO §382f

Rechtssatz

§ 382f EO macht die Möglichkeit, einen einstweiligen Mietzins aufzuerlegen, vom Vorliegen eines Hauptmietverhältnisses abhängig. Im Hinblick darauf, dass nicht zu unterstellen ist, dass dem Gesetzgeber die Existenz von Untermietverhältnissen nicht bekannt war, ist nicht von einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes auszugehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132650

Im RIS seit

25.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten