RS OGH 2019/5/28 11Os66/19v

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Veröffentlicht am 28.05.2019
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Norm

StGB §19 Abs2

Rechtssatz

Die Höhe des der Entscheidung über die Höhe des Tagessatzes zugrunde zu legenden (Netto-)Einkommens ist eine Tatfrage. Unter den (eigenständigen) strafrechtlichen Einkommensbegriff fallen alle Einkünfte des Täters unabhängig von ihrer steuerrechtlichen Natur.

Entscheidungstexte

  • 11 Os 66/19v
    Entscheidungstext OGH 28.05.2019 11 Os 66/19v
    Beisatz: Hier zur Berücksichtigung von Pflegegeld und erhöhtem Pflegebedarf bei der Bestimmung der (abschöpfbaren) Differenz zwischen Nettoeinkommen und dem für eine bescheidene Lebensführung unbedingt Notwendigen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132637

Im RIS seit

18.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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