RS OGH 2019/6/25 14Os21/19y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2019
beobachten
merken

Norm

StGB §302 Abs1
StPO §91 Abs2

Rechtssatz

Befugnisfehlgebrauch bei Nutzung behördeninterner Informationsquellen iSd § 91 Abs 2 letzter Satz StPO liegt dann vor, wenn von vornherein keine Anhaltspunkte für einen Sachverhalt vorliegen, der in Richtung eines Geschehens deutet, das ? als erwiesen angenommen ? (zumindest) einem Tatbestand des materiellen Strafrechts subsumierbar ist, sodass die Abklärung, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt, nicht in Betracht kommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132640

Im RIS seit

18.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten