RS Vwgh 2019/2/27 Ra 2019/04/0019

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Veröffentlicht am 27.02.2019
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Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §75 Abs7

Rechtssatz

Vorliegend hat der Auftraggeber (hier für die Planung, Ausführung und den 24-Stunden-Betrieb eines Notarzthubschrauber-Stützpunktes) nicht die Vorlage eines Wartungskonzeptes verlangt, sondern den Nachweis der Erfüllung eines Teilaspektes der technischen Leistungsfähigkeit (nämlich der Fähigkeit, den Vorgaben hinsichtlich der Reparaturarbeiten und -fristen und somit der Verfügbarkeit des Notarzthubschraubers zu entsprechen). Der Umstand, dass in der Teilnahmeunterlage konkret für diesen Eignungsaspekt keine Nachweise angeführt waren, macht es nicht von vornherein unzulässig, einen Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hinsichtlich dieses Aspektes zu verlangen (vgl. etwa VwGH 18.5.2005, 2004/04/0094; bzw. § 75 Abs. 7 BVergG 2006, wonach als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit u.a. Angaben zur Ausrüstung bzw. zu den Fachkräften verlangt werden können).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019040019.L00

Im RIS seit

25.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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