RS Vwgh 2019/2/27 Ra 2017/15/0015

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Veröffentlicht am 27.02.2019
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

EStG 1988 §12
EStG 1988 §6 Z4
UmgrStG 1991 §16

Rechtssatz

Die Entnahme von Wirtschaftsgütern führt zu einer nicht betrieblich veranlassten Wertminderung des Betriebsvermögens, wobei auf der Grundlage des § 6 Z 4 EStG 1988 in der hier geltenden Fassung der Gewinn im Jahr der Entnahme im Ausmaß der aufgedeckten stillen Reserven zu erhöhen ist (vgl. VwGH 11.6.1991, 90/14/0175). Werden im Zuge der Betriebseinbringung Wirtschaftsgüter zurückbehalten, deren Teilwert den Buchwert übersteigt, kommt es zur Aufdeckung der stillen Reserven (vgl. Huber in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG5, § 16 Tz 137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2017150015.L03

Im RIS seit

25.06.2019

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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