Norm
UWG §2 Abs5 A1Rechtssatz
Zur Frage, ob eine unionsrechtliche Informationsanforderung „vorenthalten“ wurde, enthält § 2 Abs 5 UWG im Einklang mit der RL?UGP keine Rechtsvermutung.Zur Frage, ob eine unionsrechtliche Informationsanforderung „vorenthalten“ wurde, enthält Paragraph 2, Absatz 5, UWG im Einklang mit der RL?UGP keine Rechtsvermutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132620Im RIS seit
24.06.2019Zuletzt aktualisiert am
24.06.2019