RS Lvwg 2019/5/9 405-2/160/1/11-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.05.2019
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

09.05.2019

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §81 Abs1

Rechtssatz

Unter "Änderung" einer genehmigten Betriebsanlage im Sinne des § 81 Abs 1 GewO 1994 ist jede durch die erteilte Genehmigung nicht gedeckte, bauliche oder sonstige, die Anlage betreffende Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zu verstehen, durch die sich die im § 74 Abs 2 Z 1 bis Z 5 GewO 1994 bezeichneten Gefährdungen, Beeinträchtigungen oder sonstigen Auswirkungen ergeben können (VwGH 29.06.2017, Ra 2017/04/0047 mit Hinweis E vom 23. Jänner 2002, 2000/04/0203).

Schlagworte

Gewerbeordnung, Betriebsanlage, Änderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2019:405.2.160.1.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten