Norm
RL-BA §10 Abs1 Z3Rechtssatz
Voraussetzung dafür, dass ein Rechtsanwalt ein neues Mandat nicht übernehmen darf oder ein bestehendes Mandat niederlegen muss, ist das tatsächliche Aufbrechen eines Interessenkonflikts, somit das Vorliegen einer ganz konkreten Konfliktsituation, mag sie auch den Parteien noch nicht bewusst sein. Ein bloß potentiell in der Zukunft zu befürchtender Interessenkonflikt reicht nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132564Im RIS seit
21.05.2019Zuletzt aktualisiert am
18.04.2023