RS OGH 2023/1/31 26Ds4/18i; 20Ds11/22f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2018
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Norm

RL-BA §10 Abs1 Z3

Rechtssatz

Voraussetzung dafür, dass ein Rechtsanwalt ein neues Mandat nicht übernehmen darf oder ein bestehendes Mandat niederlegen muss, ist das tatsächliche Aufbrechen eines Interessenkonflikts, somit das Vorliegen einer ganz konkreten Konfliktsituation, mag sie auch den Parteien noch nicht bewusst sein. Ein bloß potentiell in der Zukunft zu befürchtender Interessenkonflikt reicht nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132564

Im RIS seit

21.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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