Norm
StGB §15 Abs1Rechtssatz
Ein schriftliches Anbot, für die Duldung geschlechtlicher Handlungen Geld zu zahlen, ist Ausführungshandlung iSd § 207b Abs 3 StGB (nicht bloß straflose Vorbereitungshandlung), auch wenn der Täter (wie hier) die Ablehnung des Opfers akezptiert.Ein schriftliches Anbot, für die Duldung geschlechtlicher Handlungen Geld zu zahlen, ist Ausführungshandlung iSd Paragraph 207 b, Absatz 3, StGB (nicht bloß straflose Vorbereitungshandlung), auch wenn der Täter (wie hier) die Ablehnung des Opfers akezptiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132563Im RIS seit
20.05.2019Zuletzt aktualisiert am
10.01.2020