RS OGH 2019/1/25 8Ob24/18i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.2019
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Norm

ZaDiG §37 Abs4
ZaDiG 2018 §62 Abs4

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Aufhebung der Sperre eines Zahlungsinstruments wird vom Gesetz allein an den Wegfall der Sperrgründe geknüpft und nicht zusätzlich von der Antragstellung des Nutzers abhängig gemacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132542

Im RIS seit

16.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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