RS OGH 2017/5/24 1Ob44/17b

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Veröffentlicht am 24.05.2017
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Norm

ABGB §167 Abs3

Rechtssatz

Die Entgegennahme einer einmaligen Unterhaltsvorauszahlung für mehrere Jahre durch den gesetzlichen Vertreter überschreitet den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb des Kindes und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 44/17b
    Entscheidungstext OGH 24.05.2017 1 Ob 44/17b
    Veröff: SZ 2017/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131698

Im RIS seit

13.05.2019

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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