Norm
ABGB §167 Abs3Rechtssatz
Die Entgegennahme einer einmaligen Unterhaltsvorauszahlung für mehrere Jahre durch den gesetzlichen Vertreter überschreitet den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb des Kindes und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131698Im RIS seit
13.05.2019Zuletzt aktualisiert am
13.05.2019