RS OGH 2019/1/29 4Ob252/18i

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Veröffentlicht am 29.01.2019
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Norm

UWG §10

Rechtssatz

Die unlautere Bevorzugung ist eine anspruchsbegründende Tatsache, für die der Kläger behauptungs- und beweisbelastet ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132504

Im RIS seit

17.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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