Entscheidungsdatum
31.01.2019Norm
AsylG 2005 §3 Abs1Spruch
W241 2191789-1/18E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerde vonXXXX, geboren am XXXX, Staatsangehörigkeit Iran, vertreten durch den Verein ZEIGE, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.03.2018, Zahl 1095233310-151899241, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23.01.2019 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerde vonXXXX, geboren am römisch 40 , Staatsangehörigkeit Iran, vertreten durch den Verein ZEIGE, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.03.2018, Zahl 1095233310-151899241, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 23.01.2019 zu Recht:
A)
I. Der Beschwerde wird stattgegeben und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.römisch eins. Der Beschwerde wird stattgegeben und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt.
II. Gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
1. Verfahrensgang:
1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein iranischer Staatsangehöriger, reiste nach seinen Angaben irregulär in Österreich ein und stellte am 14.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge BF), ein iranischer Staatsangehöriger, reiste nach seinen Angaben irregulär in Österreich ein und stellte am 14.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).
1.2. In seiner Erstbefragung am 14.11.2015 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der BF im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi im Wesentlichen Folgendes an:
Er habe den Iran vor ca. 17 Tagen verlassen und sei über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Kroatien und Slowenien nach Österreich gelangt.
Als Fluchtgrund gab der BF an, dass er mit einem Freund eine Hauskirche besucht hätte. Eines Tages hätte er beobachtet, wie der Freund beim Verlassen einer offiziellen Kirche verhaftet worden wäre. Danach hätte dieser Freund bei seinen Eltern angerufen und nach ihm gefragt. Dies wäre ein Anzeichen dafür, dass er wohl von der Polizei unter Druck gesetzt worden wäre, weshalb der BF den Iran verlassen hätte. Seine Eltern hätten ihm auch erzählt, dass dann verdächtige Männer zu Besuch gekommen wären, vermutlich Polizisten.
1.3. Bei seiner Einvernahme am 23.11.2017 vor dem BFA, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi, machte der BF Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen im Iran sowie der dort angeblich stattgefundenen Ereignissen, wobei er seine in der Erstbefragung getätigten Aussagen konkretisierte.
Ferner gab er an, in Österreich am 07.05.2016 getauft worden und Protestant zu sein. Er besuche die XXXX in XXXX. Er versuchte hierauf, verschiedene Fragen betreffend seine Glaubensausübung und die protestantische Religion zu beantworten.Ferner gab er an, in Österreich am 07.05.2016 getauft worden und Protestant zu sein. Er besuche die römisch 40 in römisch 40 . Er versuchte hierauf, verschiedene Fragen betreffend seine Glaubensausübung und die protestantische Religion zu beantworten.
Der BF legte im Verfahren folgende Dokumente vor:
* Iranischer Staatsbürgerschaftsnachweis
* Geburtsurkunde
* Empfehlungsschreiben
* Bestätigung über gemeinnützige Arbeit
* Iranischer Führerschein
* Bestätigung über Deutschkurs Level A1 und A2
* Teilnahmebestätigung über Integrationskurse
* Ausbildungsnachweise aus dem Iran zum Installateur
* Taufzeugnis der XXXX* Taufzeugnis der römisch 40
* Bestätigung über ehrenamtliche Tätigkeit
1.4. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheid vom 06.03.2018 den Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkt I.), erkannte ihm den Status eines Asylberechtigten ebenso wie gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG den Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran nicht zu (Spruchpunkt II.) und verband diese Entscheidung in Spruchpunkt IV. gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG in Verbindung mit § 9 BFA-VG mit einer Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurde ihm nicht erteilt (Spruchpunkt III.). Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF in den Iran gemäß § 46 FPG zulässig sei (Spruchpunkt V.). Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise des BF zwei Wochen (richtigerweise 14 Tage) ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt VI.).1.4. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheid vom 06.03.2018 den Antrag des BF auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG ab (Spruchpunkt römisch eins.), erkannte ihm den Status eines Asylberechtigten ebenso wie gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG den Status eines subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran nicht zu (Spruchpunkt römisch zwei.) und verband diese Entscheidung in Spruchpunkt römisch vier. gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG mit einer Rückkehrentscheidung gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG. Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG wurde ihm nicht erteilt (Spruchpunkt römisch drei.). Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF in den Iran gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei (Spruchpunkt römisch fünf.). Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise des BF zwei Wochen (richtigerweise 14 Tage) ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkt römisch sechs.).
In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zur Person des BF und zur Lage in seinem Herkunftsstaat. Eine asylrelevante Verfolgung liege nicht vor, das Vorbringen des BF sei unglaubhaft. Er habe keine Verfolgung im Sinne des AsylG glaubhaft gemacht und es bestünden keine stichhaltigen Gründe gegen eine Abschiebung des BF in den Iran. Im Falle der Rückkehr drohe ihm keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde.
Der BF erfülle nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG, der Erlassung einer Rückkehrentscheidung stehe sein Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer und des Fehlens von familiären oder privaten Bindungen im Inland nicht entgegen. Angesichts der abweisenden Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz ergebe sich die Zulässigkeit einer Abschiebung des BF in den Iran. Die Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ergebe sich aus § 55 FPG, da besondere Umstände, die der BF bei der Regelung seiner persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen habe, nicht gegeben seien.Der BF erfülle nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Paragraph 57, AsylG, der Erlassung einer Rückkehrentscheidung stehe sein Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer und des Fehlens von familiären oder privaten Bindungen im Inland nicht entgegen. Angesichts der abweisenden Entscheidung über den Antrag auf internationalen Schutz ergebe sich die Zulässigkeit einer Abschiebung des BF in den Iran. Die Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ergebe sich aus Paragraph 55, FPG, da besondere Umstände, die der BF bei der Regelung seiner persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen habe, nicht gegeben seien.
Beweiswürdigend führte das BFA (zusammengefasst) aus, dass der BF bezüglich seiner behaupteten Herkunftsregion, Volks- und Staatsangehörigkeit aufgrund seiner Sprach- und Lokalkenntnisse - im Gegensatz zu seinem Fluchtvorbringen - glaubwürdig wäre. Die Feststellungen zur Situation im Iran wären glaubhaft, weil sie verlässlichen, seriösen, aktuellen und unbedenklichen Quellen entstammten, deren Inhalt schlüssig und widerspruchsfrei sei.
Seine Fluchtgeschichte habe der BF angesichts mehrerer dargelegter Unstimmigkeiten nicht glaubhaft machen können. Ferner hätte eine Änderung seiner inneren Überzeugung, sodass man von einer echten Konversion zum Christentum sprechen könnte, nicht festgestellt werden können.
Subsidiärer Schutz wurde ihm nicht zuerkannt, da im Falle einer Rückkehr des BF in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 oder 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt oder im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes aufgrund der derzeitigen, allgemeinen Lage im Iran nicht drohe.Subsidiärer Schutz wurde ihm nicht zuerkannt, da im Falle einer Rückkehr des BF in seinen Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Artikel 2, oder 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) oder eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt oder im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes aufgrund der derzeitigen, allgemeinen Lage im Iran nicht drohe.
1.5. Gegen diesen Bescheid brachte der BF mit Schreiben seines gewillkürten Vertreters vom 02.04.2018 fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde beim BVwG ein.
In der Beschwerdebegründung wurde erneut auf das Interesse des BF am christlichen Glauben und seine Konversion verwiesen.
1.6. Die Beschwerde samt Verwaltungsakten langte am 09.04.2018 beim BVwG ein.
1.7. Das BVwG führte am 23.01.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi durch, zu der der BF in Begleitung eines gewillkürten Vertreters und eines Zeugen (Herr XXXX, XXXX der Vereinigten Pfingstkirche Österreichs) persönlich erschien. Die belangte Behörde verzichtete auf eine Teilnahme an der Verhandlung.1.7. Das BVwG führte am 23.01.2019 eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi durch, zu der der BF in Begleitung eines gewillkürten Vertreters und eines Zeugen (Herr römisch 40 , römisch 40 der Vereinigten Pfingstkirche Österreichs) persönlich erschien. Die belangte Behörde verzichtete auf eine Teilnahme an der Verhandlung.
Dabei legte der BF folgende Schriftstücke vor:
* Niederschrift über den Religionsaustritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft vom 12.09.2018
* Sozialversicherungsauszüge und Verdienstnachweis betr. die Beschäftigung des BF
* Bestätigungsschreiben der XXXX vom 16.01.2019* Bestätigungsschreiben der römisch 40 vom 16.01.2019
* Anwesenheitsbestätigung der XXXX* Anwesenheitsbestätigung der römisch 40
Daraufhin gab der BF auf richterliche Befragung im Wesentlichen Folgendes an (Auszug aus der Verhandlungsschrift):
"RI [Richter]: Nennen Sie jetzt bitte abschließend und möglichst umfassend alle Gründe, warum Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben bzw. warum Sie nicht mehr in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren können (Fluchtgründe). Nehmen Sie sich dafür nun bitte ausreichend Zeit, alles vorzubringen.
BF: Drei Tage bevor ich das Land verlassen habe, nämlich drei Tage vor dem 25.10.2015, ist mir etwas passiert. Einer meiner Freunde, den ich in der Tischlereiwerkstatt kennengelernt habe. Seit 6 Monaten habe ich bemerkt, dass sich sein Verhalten geändert hat. Ich wollte von ihm wissen, wie er es geschafft hat, sein Verhalten derart zu ändern. Ich habe ihn um Hilfe gebeten, dass er mich auch so unterstützt, dass ich mein Verhalten ändern kann. Nach einiger Zeit bin ich draufgekommen, dass er eine Hauskirche besucht. Ich habe ihn gedrängt, mir über den Christentum zu erzählen. Ich war sehr neugierig mehr über das Christentum zu erfahren. Ein paar Tage danach, stellte er mich dem Pastor der Hauskirche vor. Ich traf den Pastor in einem Park. Eine Woche nach meinem Treffen mit dem Pastor und durch die Bestätigung meines Freundes, durfte ich auch die Hauskirche besuchen. Dann durfte ich regelmäßig diese Hauskirche weiter besuchen. Drei Tage vor meiner Ausreise aus dem Iran, in der Pause hat mich mein Freund gebeten, ihn mit meinem Auto in die Stadt zu fahren. Ich fuhr ihn in die Innenstadt, in die Straße Namens XXXX. 200-300 Meter vor einer Kirche bat er mich ihn aussteigen zu lassen. Er sagte, ich soll dort auf ihn warten. Er ist in die Kirche hineingegangen. Er war ein Freund des Kirchenwartes. Es handelte sich um eine offizielle Kirche in der XXXX. Es war die Kirche der Christen im Iran. Ich wartete auf ihn, dass er aus der Kirche hinauskommt, auf einmal sah ich, dass ein schwarzer 405er Peugeot vor seinem Fuß bremste. Er wurde gewaltsam in das Auto hineingezogen. Als ich diesen Vorfall sah, habe ich Angst bekommen und sofort den Ort verlassen. Da meine Angst sehr groß war, bin ich nicht zu meinem Elternhaus gefahren, sondern zum Haus meiner Schwester. Dort erzählte ich meiner Schwester alles was vorgefallen war, auch über die Hauskirche, die ich besuchte. Kein Familienmitglied wusste bis dato, dass ich eine Hauskirche besuche, nicht einmal meine Eltern wussten das. Danach rief meine Schwester meine Eltern an und erzählte ihnen von dem Vorfall. Meine Eltern waren schockiert. Meine Eltern sagten, es sei besser, wenn ich bei meiner Schwester bleibe und nicht nach Hause komme. Ca. 1 Tag nach dem Vorfall riefen meine Eltern bei meiner Schwester an und sagten, dass der XXXX - das ist der Freund, der vor der Kirche verschleppt wurde - bei ihnen zu Hause angerufen habe und nach mir fragte. Weiter fragte er, wo ich sei. Da meine Familie und ich wussten, dass der XXXX gefangen genommen wurde, empfahlen meine Eltern mir, das Land zu verlassen. Sie waren der Meinung, dass es für mich dort gefährlich sei. Am dritten Tag nach diesem Vorfall, riefen meine Eltern an und erzählten, dass ein paar Beamte in Zivil nach Hause gekommen seien und nach mir gefragt haben. Sie haben sich nicht vorgestellt und mit höchster Wahrscheinlichkeit, es sich um Beamte in Zivil gehandelt habe.BF: Drei Tage bevor ich das Land verlassen habe, nämlich drei Tage vor dem 25.10.2015, ist mir etwas passiert. Einer meiner Freunde, den ich in der Tischlereiwerkstatt kennengelernt habe. Seit 6 Monaten habe ich bemerkt, dass sich sein Verhalten geändert hat. Ich wollte von ihm wissen, wie er es geschafft hat, sein Verhalten derart zu ändern. Ich habe ihn um Hilfe gebeten, dass er mich auch so unterstützt, dass ich mein Verhalten ändern kann. Nach einiger Zeit bin ich draufgekommen, dass er eine Hauskirche besucht. Ich habe ihn gedrängt, mir über den Christentum zu erzählen. Ich war sehr neugierig mehr über das Christentum zu erfahren. Ein paar Tage danach, stellte er mich dem Pastor der Hauskirche vor. Ich traf den Pastor in einem Park. Eine Woche nach meinem Treffen mit dem Pastor und durch die Bestätigung meines Freundes, durfte ich auch die Hauskirche besuchen. Dann durfte ich regelmäßig diese Hauskirche weiter besuchen. Drei Tage vor meiner Ausreise aus dem Iran, in der Pause hat mich mein Freund gebeten, ihn mit meinem Auto in die Stadt zu fahren. Ich fuhr ihn in die Innenstadt, in die Straße Namens römisch 40 . 200-300 Meter vor einer Kirche bat er mich ihn aussteigen zu lassen. Er sagte, ich soll dort auf ihn warten. Er ist in die Kirche hineingegangen. Er war ein Freund des Kirchenwartes. Es handelte sich um eine offizielle Kirche in der römisch 40 . Es war die Kirche der Christen im Iran. Ich wartete auf ihn, dass er aus der Kirche hinauskommt, auf einmal sah ich, dass ein schwarzer 405er Peugeot vor seinem Fuß bremste. Er wurde gewaltsam in das Auto hineingezogen. Als ich diesen Vorfall sah, habe ich Angst bekommen und sofort den Ort verlassen. Da meine Angst sehr groß war, bin ich nicht zu meinem Elternhaus gefahren, sondern zum Haus meiner Schwester. Dort erzählte ich meiner Schwester alles was vorgefallen war, auch über die Hauskirche, die ich besuchte. Kein Familienmitglied wusste bis dato, dass ich eine Hauskirche besuche, nicht einmal meine Eltern wussten das. Danach rief meine Schwester meine Eltern an und erzählte ihnen von dem Vorfall. Meine Eltern waren schockiert. Meine Eltern sagten, es sei besser, wenn ich bei meiner Schwester bleibe und nicht nach Hause komme. Ca. 1 Tag nach dem Vorfall riefen meine Eltern bei meiner Schwester an und sagten, dass der römisch 40 - das ist der Freund, der vor der Kirche verschleppt wurde - bei ihnen zu Hause angerufen habe und nach mir fragte. Weiter fragte er, wo ich sei. Da meine Familie und ich wussten, dass der römisch 40 gefangen genommen wurde, empfahlen meine Eltern mir, das Land zu verlassen. Sie waren der Meinung, dass es für mich dort gefährlich sei. Am dritten Tag nach diesem Vorfall, riefen meine Eltern an und erzählten, dass ein paar Beamte in Zivil nach Hause gekommen seien und nach mir gefragt haben. Sie haben sich nicht vorgestellt und mit höchster Wahrscheinlichkeit, es sich um Beamte in Zivil gehandelt habe.
RI: Können Sie sagen, wie viele Personen das waren?
BF: Meine Mutter sagte, dass es vier Personen waren. Zu diesem Zeitpunkt war ich bei meiner Schwester.
BF: Am selben Tag am Nachmittag bin ich zum Busbahnhof in der Nähe des Hauses meiner Schwester gegangen. Von dort aus nahm ich einen Bus Richtung Tabriz. Von Tabriz aus bin ich mit einem Privatfahrzeug nach Maku gefahren. Meine Flucht hat ein Freund von mir organisiert. Von Maku aus Schlepperunterstützt bin ich in die Türkei geflohen. Zwei Monate nach meiner Ankunft in Österreich waren die Beamten noch einmal bei meinem Elternhaus und sie haben mein Elternhaus durchsucht. Bei der Durchsuchung fanden sie ein Handy und einen Laptop von mir, diese nahmen sie mit. Vor 6 Monaten - von heute gesehen - sind wieder irgendwelche Leute zu meinem Elternhaus gegangen und haben sich nach mir erkundigt. Das zeigt, dass bis Heute diese Leute nach mir suchen.
RI: Sie sagen, man hat ein Handy bei Ihnen zu Haus gefunden. Sind Sie ohne Handy nach Österreich geflüchtet?
BF: Ich hatte zwei Handy, einer meiner Handys war zu Hause, dieses haben sie mitgenommen. Bei der Flucht hatte ich ein Handy dabei.
RI: War auf diesem Handy bzw. Laptop irgendetwas abgespeichert, was Sie mit dem Christentum in Zusammenhang bringt?
BF: Auf meinem Handy gab es nichts. Aber auf meinem Laptop befand sich eine Datei für Neukonvertierte, die habe ich von XXXX bekommen.BF: Auf meinem Handy gab es nichts. Aber auf meinem Laptop befand sich eine Datei für Neukonvertierte, die habe ich von römisch 40 bekommen.
RI: Hatten Sie noch christliche Unterlagen?
BF: Zu Hause hatten ich keine Bibel oder Schriften. Wir hatten diese Dinge in der Hauskirche. Die Hauskirche hat nicht immer am selben Platz stattgefunden, sondern der Ort hat sich immer geändert.
RI: Wie war ihr Elternhaus? Waren das alles gläubige Muslime?
BF: Meine Großmutter, die im selben Haus mit uns gelebt hat, ist in die Moschee gegangen. Meine Eltern haben die Moschee nicht besucht, aber sie waren Muslime. Gefastet hat nur meine Mutter.
RI: Haben Sie ihre Eltern informiert, dass Sie hier in Österreich getauft worden sind?
BF: Ja, ich habe es ihnen telefonisch mitgeteilt. Aus Angst, dass das Gespräch abgehört wird, haben sie nichts dazu gesagt.
RI: Sie waren shiitischer Moslem?
BF: Ja, früher schon.
RI: Wie haben Sie selbst diesen shiitischen Glauben gelebt?
BF: Ich hatte keinen festen Glauben an den Islam. Ich bin ein geborener Moslem. Als Kinder wurde uns aufgetragen, dass wir beten. Als Erwachsener habe ich nicht gebetet, habe auch nicht die Moschee besucht und habe auch nicht gefastet. Ich war nicht religiös.
RI: Haben Sie an Gott geglaubt?
BF: Ich hatte schon an einen Gott geglaubt.
RI: Sie sagten, dieser Freund hat sich plötzlich verändert. Wie war dieser Freund vorher und wie nachher?
BF: Vor dem Wandel war er sehr aggresiv, er hat niemanden respektiert, dann habe ich bemerkt, dass er andere respektiert und sehr liebsam mit anderen umgeht. Davor hat er sehr viel Alkohol getrunken, danach ist aber ein ganz ruhiger Mensch aus ihm geworden.
RI: In wie weit glauben Sie, dass das ausgerechnet mit der Religion zu tun hat? Nur weil er Moslem war, war er aggresiv? Meinen Sie das damit?
BF: Er hat es mir so erzählt, dass seitdem er die Hauskirche besucht und das heilige Buch liest, ist diese innerliche Ruhe in ihm entstanden.
RI: War dieser Mann schon vorher ihr Freund, bevor Sie erfahren haben, dass er Christ ist?
BF: Ich kannte ihn schon seit 1,5 bis 2 Jahren, wir waren Kollegen.
RI: Haben Sie gegenüber ihm geäußert, dass Sie am Islam kein Interesse mehr haben?
BF: Über solche Sachen haben wir nicht gesprochen.
RI: Wie erklären Sie sich dann, dass dieser Freund Ihnen gegenüber zugibt, dass er Christ geworden ist, obwohl er ja garnicht wissen kann, ob Sie jetzt gläubiger Moslem sind oder diese Religion nicht ausüben. Das ist ja gefährlich darüber zu sprechen, da es ja im Iran verboten ist.
BF: Ich war sehr neugierig und ich wollte unbedingt von ihm erfahren, warum er sich derart geändert hat. Zuerst habe ich vermutet, dass er bei NA (Anm. von D: So eine Art Selbsthilfegruppe gegen Süchte) dabei ist. Dann hat er mir erzählt, dass er die Hauskirche besucht und Christ ist.BF: Ich war sehr neugierig und ich wollte unbedingt von ihm erfahren, warum er sich derart geändert hat. Zuerst habe ich vermutet, dass er bei NA Anmerkung von D: So eine Art Selbsthilfegruppe gegen Süchte) dabei ist. Dann hat er mir erzählt, dass er die Hauskirche besucht und Christ ist.
RI: Haben Sie selbst auch Alkohol getrunken wie er oder haben Sie ein normales Leben geführt?
BF: Nein, nur bei Festen habe ich Alkohol konsumiert.
RI: Was war ihre persönliche Motivation, dass Sie so weit gehen, vom Islam zum Christentum zu wechseln?
BF: Anfänglich als ich diese Änderungen bei meinem Freund sah, war ich sehr neugierig und wollte unbedingt auch an dieser Hauskirche teilnehmen. Schrittweise als ich die christlichen Schriften gelesen habe und über das Heilige Buch gehört habe, empfand ich auch diese innere Ruhe und dann bin ich total aus dem Islam ausgetreten und zum Christentum konvertiert.
RI: Dieser Freund, dass war auch vorher ein Moslem, der sich dem Christentum zugewandt hat?
BF: Ja.
RI: Können Sie mir erklären, weshalb dann der Freund diese öffentliche Kirche betreten hat? In der Beschwerde schreiben Sie ja, dass es Moslems verboten ist eine christliche Kirche zu besuchen.
BF: Er war ein Freund des Kirchenwartes. Er erzählte mir, dass er früher auch bei ihm in der Kirche gewesen sei. Er zeigte sogar Bilder, die er im Kircheninneren gemacht hatte. Wenn das Gericht wünscht, kann ich auch Fotos vorlegen, die zeigen würden, dass auch Nichtchristen die Kirche besuchen dürfen. Es stimmt, dass die Moslems nicht die Kirche betreten dürfen, aber das wird ja heimlich gemacht.
RI: Hat es sonst ein ausschlaggebendes Ereignis gegeben, dass Sie sich mit dem Christentum intensiver auseinandergesetzt haben?
BF: Bei den Tischlerarbeiten hatte ich einen Unfall, bei dem fast mein rechter Zeigefinger amputiert hätte werden müssen. Ich habe den Jesus Christus gebeten und ich habe ihn auch bei mir gefühlt. Am nächsten Tag, nach der OP, habe ich erwartet, dass mein Zeigefinger amputiert ist, was nicht der Fall war, er ist dann geheilt.
RI: Beim BFA wurde eine Unplausibilität festgestellt, dass Sie im Krankenhaus waren, danach aber wieder nach Hause geschickt worden sind und am nächsten Tag erneut in das Krankenhaus gefahren sind. Das wäre laut BFA nicht glaubwürdig, dass jemand mit einem fast amputierten Finger, von den Ärzten nach Hause geschickt werden würde. Erklären Sie mir bitte dieses Ereignis.
BF: Das stimmt nicht, dass ich aus dem Krankenhaus nach Hause gegangen bin. Es war so, dass erste Krankenhaus hatte gesagt, dass der Finger amputiert werden soll. Wir gingen dann in ein privates Krankenhaus und dort wurde ich dann operiert.
BF zeigt die Narbe am rechten Zeigefinger.
RI unterbricht die Verhandlung um 14:57 Uhr.
Die Verhandlung wird um 15:10 fortgesetzt.
RI: Hat Sie jemand vor dieser öffentlichen Kirche gesehen?
BF: Nein, ich wurde nicht gesehen.
RI: In dieser Hauskirche, wie viele Leute waren da immer so anwesend?
BF: Mit dem Pastor waren wir insgesamt 9 Personen.
RI: Sind Sie mit einer dieser anderen Personen auch in Kontakt gestanden?
BF: Es waren drei Ehepaare, mein Freund XXXX, ich und der Pastor. Weil die anderen verheiratet waren, haben sie mir ihre Telefonnummern nicht gegeben. Ich hatte nur über XXXX kontaktmöglichkeiten gehabt. Auch für die Sitzungen bei der Hauskirche bin ich erst 1 Stunde zuvor informiert worden, wo das stattfindet.BF: Es waren drei Ehepaare, mein Freund römisch 40 , ich und der Pastor. Weil die anderen verheiratet waren, haben sie mir ihre Telefonnummern nicht gegeben. Ich hatte nur über römisch 40 kontaktmöglichkeiten gehabt. Auch für die Sitzungen bei der Hauskirche bin ich erst 1 Stunde zuvor informiert worden, wo das stattfindet.
RI: Haben Sie irgendetwas gehört, was ihrem Freund passiert sein könnte?
BF: Nein.
RI: Vermuten Sie, dass Sie ihr Freund an die Behörden verraten hat?
BF: Meine Vermutung liegt so, dass er mich entweder verraten hat oder die Behörde durch seine Telefonliste meine Daten entnommen haben.
RI: Haben sich diese Beamten gegenüber ihren Eltern geäußert, warum sie Sie suchen?
BF: Nein, sie haben keine Angaben gemacht warum sie mich suchen, obwohl meine Eltern darauf bestanden haben.
RI: Jetzt halte ich Ihnen vor, dass Sie vor dem BFA nur den zweiten Besuch bei den Behörden erwähnt haben, bei dem Sie schon in Österreich waren und den ersten Besuch, wo Sie gesucht worden sind, wo Sie bei ihrer Schwester waren, haben Sie beim BFA bei keinem Wort erwähnt. Können Sie mir erklären, warum Sie das beim BFA nicht gesagt haben?
BF: In meiner Erstbefragung in Salzburg habe ich mit Nachdruck gesagt, dass drei Tage nach dem Vorfall die Beamten in Zivil zu meinem Elternhaus gekommen sind und das am Vormittag. Meine Eltern riefen mich bei meiner Schwester an. Am Nachmittag des selben Tages, habe ich mich entschieden, mich nach Tabriz auf den Weg zu machen. Meiner Meinung nach hat der Dolmetscher diesen Teil nicht übersetzt. Wenn ich in meinen ersten Interview das gesagt habe, muss ich das sicherlich auch in meinem zweiten Interview erwähnt haben. Zusätzlich möchte ich erwähnen, dass mein Dolmetscher bei der Einvernahme beim BFA ein Kurde war, der Farsi sprach. Der nicht in der Lage war, die Inhalte der Fragen des Beamten mir zu übermitteln. Sogar mein Rechtsvertreter hat diesbezüglich bei der Einvernahme sich beschwert.
RI: Können Sie noch sagen, wie XXXX mit Familiennamen heißt?RI: Können Sie noch sagen, wie römisch 40 mit Familiennamen heißt?
BF: Er hieß XXXX.BF: Er hieß römisch 40 .
RI: Woher hatten Sie so viel Geld für die Ausreise zur Verfügung? Vorallem in so kurzer Zeit, wie es bei Ihnen der Fall war.
BF: Insgesamt habe ich 2.500 € für meine Flucht ausgegeben. Damals kostete eine Ausreise Schlepperunterstützt aus dem Iran nur 3 Millionen Toman. Für den Rest des Fluchtweges brauchte ich 7 Millionen Toman, nämlich von der Türkei nach Österreich. Die meiste Strecke des Fluchtweges habe ich mit dem Bus, Zug und teilweise mit dem Boot zurückgelegt. Seinerzeit waren die Grenzen fast offen.
RI an RV: Haben Sie Fragen an den BF?RI an Regierungsvorlage, Haben Sie Fragen an den BF?
RV: Ja.Regierungsvorlage, Ja.
RV: Können Sie besser erklären, warum jemand plötzlich sagt, ok, ich will meine Religion wechseln?Regierungsvorlage, Können Sie besser erklären, warum jemand plötzlich sagt, ok, ich will meine Religion wechseln?
BF: Anfangs als ich das heilige Buch studierte, las ich in der Verse Johannes, 3-16, dass der Jesus Christus sagt, wer an mich glaubt, wird gerettet werden und seine Sünden werden gereinigt oder verziehen. Ich bin deswegen konvertiert, weil ich mir eine neue Geburt wünschte, damit ich gerettet werde.
RV: Haben Sie konkrete Personen misioniert?Regierungsvorlage, Haben Sie konkrete Personen misioniert?
BF: Ja, hier schon. Meine Mitbewohner im Flüchtlingsquartier namens XXXX, sein Rufname ist XXXX, aber in der Geburtsurkunde mit dem Vornamen heißt er XXXX, und den XXXX, die zwei Personen wurden von mir zum Christentum eingeladen, beide sind bei der gleichen Kirche wie ich. Ich bin mir nicht sicher, ob der Pastor beide beim Namen kennt, XXXX ist getauft aber besucht die Kirche derzeit nicht,XXXX besucht die Kirche regelmäßig. Beide sind Iraner.BF: Ja, hier schon. Meine Mitbewohner im Flüchtlingsquartier namens römisch 40 , sein Rufname ist römisch 40 , aber in der Geburtsurkunde mit dem Vornamen heißt er römisch 40 , und den römisch 40 , die zwei Personen wurden von mir zum Christentum eingeladen, beide sind bei der gleichen Kirche wie ich. Ich bin mir nicht sicher, ob der Pastor beide beim Namen kennt, römisch 40 ist getauft aber besucht die Kirche derzeit nicht,XXXX besucht die Kirche regelmäßig. Beide sind Iraner.
RI: Haben sich die beiden auch im Iran für das Christentum interessiert oder sind die beiden durch Sie zum Christentum gekommen?
BF: Sie haben bereits im Iran die bekanntschaft mit dem Christentum gemacht, aber fester Überzeugung waren sie es nicht. Erst durch meine Einladung, sind die beiden zum Christentum übergetreten.
RI: Haben Sie in der Flüchtlingsunterkunft in der Sie gelebt haben, den anderen gegenüber erwähnt, dass Sie konvertiert sind oder haben Sie es aus Angst Probleme zu bekommen es nicht erwähnt?
BF: Ich habe mich dazu bekannt.
RI: Wie sind Sie zu der Kirche XXXX gekommen?RI: Wie sind Sie zu der Kirche römisch 40 gekommen?
BF: Anfangs als ich in Österreich angekommen bin, habe ich einige Kirchen besucht. Da ich der deutschen Sprache nicht mächtig war, konnte ich die Messen nicht verstehen. Dann bin ich durch einen Freund darauf aufmerksam geworden bin, dass es eine Kirche namens XXXX mit Dolmetschern auf Farsi gibt. Diese Kirche gehört dem protestantischen Zweig der Kirche an. Da ich auch im Iran Protestant war, so habe ich die Bekanntschaft mit dieser Kirche gemacht.BF: Anfangs als ich in Österreich angekommen bin, habe ich einige Kirchen besucht. Da ich der deutschen Sprache nicht mächtig war, konnte ich die Messen nicht verstehen. Dann bin ich durch einen Freund darauf aufmerksam geworden bin, dass es eine Kirche namens römisch 40 mit Dolmetschern auf Farsi gibt. Diese Kirche gehört dem protestantischen Zweig der Kirche an. Da ich auch im Iran Protestant war, so habe ich die Bekanntschaft mit dieser Kirche gemacht.
RI: Diese Liste, die Sie vorgelegt haben, sind das Ihre Anwesenheiten am Gottesdienst?
BF: Ja, jedes Mal wenn wir an einem Gottesdienst teilnehmen, müssen wir unseren Namen eintragen. Es gab auch Zeiten, wo man sich nicht eintragen musste, nämlich Mittwochs als ich die Kirche besuchte. Nur die Farsimesse, die an Sonntagen stattfindet, wird eine Anwesenheitsliste angefertigt.
RI: Bei den Protestanten ist der Sonntag auch ein Heiliger Tag. Man sollte am Sonntag in die Kirche gehen oder?
BF: Das stimmt, früher hatten wir Samstags eine Messe für Farsisprechende. Derzeit ist es so, dass wir sonntags nach der Messe dort bleiben, danach wird in Farsi unterrichtet.
RI: Wurden die Samstagsmessen auch dokumentiert?
BF: Nein.
RI: Sie haben z.B. am 10.12.2017 die Sonntagsmesse besucht und dann das nächste Mal erst am 13.05.2018. Das heißt, Sie haben 5 Monate nicht die Sonntagsmesse besucht, bitte erklären Sie mir das.
BF: Da ich Strafen zu zahlen hatte, habe ich in dieser Zeit sonntags im Flüchtlingsheim gearbeitet. Statt Sonntagsmessen habe ich mittwochs die Kirche besucht. Wie gesagt, diese Liste wird nur Sonntags angefertigt.
RI: Wird man da drinnen nicht vermerkt, wenn man an einem hohen Feiertag, wie Weihnachten oder Ostern die Kirche besucht?
BF: Nein.
RI: Wann gingen Sie zum ersten Mal in die Kirche XXXX?
BF: Anfang Mai 2016 habe ich zum ersten Mal die Kirche besucht. Am 7. Mai 2016 wurde ich in der Kirche getauft.
RI: Das heißt, Sie wurden sofort getauft, ohne irgendeine Taufvorbereitung?
BF: Seinerzeit der Pastor der Kirche hieß XXXX. In der zweiten Woche meines Kirchenbesuches kündigte er an, wer an einer Wiedergeburt interessiert sei, wir waren 6 Personen, die uns dafür bereit erklärt haben. Der Dolmetscher hat uns die grundlegenden Erklärungen gegeben. Danach wurden wir getauft. Die Taufe wurde gefilmt und fotographiert. Die Filme und die Fotos von der Taufe sind vorhanden. Erst nach der Taufe haben wir Vorbereitungskurse besucht.BF: Seinerzeit der Pastor der Kirche hieß römisch 40 . In der zweiten Woche meines Kirchenbesuches kündigte er an, wer an einer Wiedergeburt interessiert sei, wir waren 6 Personen, die uns dafür bereit erklärt haben. Der Dolmetscher hat uns die grundlegenden Erklärungen gegeben. Danach wurden wir getauft. Die Taufe wurde gefilmt und fotographiert. Die Filme und die Fotos von der Taufe sind vorhanden. Erst nach der Taufe haben wir Vorbereitungskurse besucht.
RI: Wissen Sie was die protestantische Kirche von einer katholischen Kirche unterscheidet?
BF: Protestantismus im allgemeinen bedeutet Beschwerer zu sein. Die protestantische Kirche wird von einem Rat verwaltet. Die Mitglieder des Rates entscheiden für die Kirchenmitglieder und Jesus Christus wird angebetet. Aber in der katholischen Kirche trifft der Papst die Entscheidungen. Was der Papst entscheidet und urteilt, wird auch von den Mitgliedern der Kirche befolgt. Katholismus bedeutet Allgemeinheit. Anhänger der orthodoxischen Kirche beten zu der heiligen Maria.
RI: Die Katholiken nicht?
BF: Heilige Maria wird von allen Kirchen als Heilige angesehen.
RI: Auch von der protestantischen Kirche?
BF: Ja, sie wird auch von der protestantischen Kirche als heilige Maria verehrt und Jesus Christus wird angebetet.
RI: Dann sagen Sie mir das Gegrüßet seist du Maria auf.
BF: Das kann ich nicht.
RI: Sie können es nicht, weil man ja bei den Protestanten die Maria nicht so verehrt wie bei den Katholiken, dass ist ein Unterschied, denn Sie mir nicht nennen konnten.
BF: Ich meinte damit, dass auch die Protestanten die heilige Maria ehren, aber nicht anbeten.
RI: Sagen Sie mir bitte das Vater unser auf.
BF spricht auf Farsi das Vater unser, D übersetzt und sagt, dass es korrekt aufgesagt wurde.
RI: Können Sie sonst noch Gebete auf Farsi?
BF: Außer das Gebet Vater unser wird kein weiteres Gebet bei uns gebetet. Es werden religiöse Lieder und Verse vorgespielt oder vorgelesen.
RI: Können Sie mir sagen, wer der Begründer dieser Glaubensrichtung ist?
BF: Der Martin Luther.
RI: Wann war das alles und was ist da so passiert?
BF: Der Gründer der protestantischen Kirche ist Martin Luther, das war vor ca. 500 Jahren. Er hat 95 Grundsätze bzw. Thesen gemacht. Einer seiner wichtigsten Werke den Katoliken gegenüber war es, dass er die Grundstücke der Hölle gekauft hat, trug den Katholiken auf, dass niemand mehr in die Hölle kommt, weil er alle Grundstücke gekauft hat.
RI: Können Sie mir Feiertage sagen, die Sie als Protestant begehen?
BF: Ostern, Christi Himmelfahrt, Weihnachten, Pfingsten.
RI: Können Sie mir zu Ostern diesen einen Tag erklären, wo Jesus gestorben ist?
BF: Das war am Freitag, Karfreitag.
RI: Ein Tag der nur für Protestanten wichtig ist fehlt mir noch. Können Sie mir diesen nennen?
BF denkt nach.
RI: Das ist der Reformationstag. Ein ganz wichtiger Tag für die Protestanten.
RI: Können Sie mir sagen, was zu Pfingsten gefeiert wird?
BF: 7 Wochen nach der Auferstehung des Jesus Christus kommt der Heilige Geist zu den Jesusjüngern, die in verschiedenen Sprachen miteinander sprachen.
RI: Wer ist der Heilige Geist?
BF: Heilige Geist ist der Geist des Gottes, der dazu geführt hat, dass die Jungfrau Maria schwanger wurde.
RI: Es gibt den Heiligen Geist und dann gibt es noch etwas. Wie heißt das?
BF: Dreifaltigkeit.
RI: Können Sie mir sagen, wie die Bibel aufgebaut ist?
BF: Altes und neues Testament. Das das alte Testament aus 39 Büchern und das neue aus 27 Büchern bestehen, die insgesamt 66 Bücher ausmachen.
RI: Wissen Sie um was es im alten Testament geht und um was im neuen, grob zusammengefasst?
BF: Der Gründer des alten Testamentes ist der Moses gewesen, das aus 5 Büchern besteht.
RI: Um was geht es beim alten Testament?
BF: Tora.
RI: Mit was hat das zu tun?
BF: Das alte Testament ist eines, das den Weg für das neue Testament vorbereitet.
RI: Um was geht es bei diesem Testament?
BF: Es geht darum, dass der Moses sagt, dass ein Messias kommen wird, der unsere Sünden dann vergeben kann.
RI: Um was geht es dann im neuen Testament?
BF: Es geht über das Volk Israel, dass ihren Sünden verziehen wird und sie gerettet werden. Einige von ihnen glauben daran und werden auch gerettet und ein Teil nicht.
RI: Können Sie mir die Evangelisten nennen?
BF: Matteo, Lukas, Markus und Johannes.
RI: Können Sie mir etwas erzählen über Petrus, was da passiert ist, wie er während der Gerichtsverhandlung von Jesus am Feuer gestanden ist mit anderen Leuten?
BF: Also der Petrus hat 3 Mal geleugnet, dass er der Jünger Jesus Christus gewesen ist. Ein Mann am Feuer und in Anwesenheit der Soldaten, als die Soldaten ihm vorwarfen Jünger Christus zu sein, sagte er, nein ich bin nicht der Jünger Jesus. Das zweite Mal hat ein alter Mann zu Petrus gesagt, dass er aus Nazaret stammt und Jünger Jesus Christus ist. Zum zweiten Mal hat er es geleugnet. Ein drittes Mal wurde er von einer Frau als Jünger Jesus Christus wegen seines nazaretischen Dialektes als Jünger Jesus Christus bezeichnet, wobei er es zum dritten Mal geleugnet hat. Der Hahn hat gekräht.
RI: Wer hat eigentlich Jesus verraten?
BF: Der Juda, der dafür 30 Silbermünzen bekommen hat. Er hat seine Tat bereut, dann ging er zu einem Tempel, hat die 30 Silbermünzen dort hingeworfen. Sie sagten ihm, dass das mit Blut erhalten wurde, mit diesen Silbermünzen haben sie ein Feld gekauft. Juda selbst hat sich dann hingerichtet.
RI: Hat eigentlich Jesus einer Religionsgemeinschaft angehört?
BF: Jesus war Jude.
RI: Wurde Jesus getauft?
BF: Ja. Er wurde von dem Johannes der Täufer, das ist im Jordanfluss passiert.
RI: Haben Sie eine Bibel bei sich?
BF: Eine Bibel nicht aber heilige Schriften. Ich habe mir selbst Notizen gemacht.
RI: Wo machen Sie sich immer diese Notizen?