TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/28 W241 2193107-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 28.11.2018
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Entscheidungsdatum

28.11.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs2
AsylG 2005 §3 Abs5
B-VG Art.133 Abs4
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934

Spruch

W241 2193107-1/9E

W241 2193101-1/9E

W241 2193104-1/5E

W241 2193109-1/5E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerden 1.) des XXXX, geboren am XXXX, 2.) der XXXX, geboren am XXXX, 3.) des minderjährigen XXXX, geboren am XXXX, 4.) des minderjährigen XXXX, geboren am XXXX, beide Minderjährigen gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, alle Staatsangehörigkeit Iran, alle vertreten durch die ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.03.2018, Zahlen 1088444103-151416534 (ad 1.), 1088444310-151416542 (ad 2.), 1088444408-151416569 (ad 3.), 1088444909-151416577 (ad 4.), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.11.2018 zu Recht:Das Bundesverwaltungsgericht erkennt durch den Richter Mag. Hafner als Einzelrichter über die Beschwerden 1.) des römisch 40 , geboren am römisch 40 , 2.) der römisch 40 , geboren am römisch 40 , 3.) des minderjährigen römisch 40 , geboren am römisch 40 , 4.) des minderjährigen römisch 40 , geboren am römisch 40 , beide Minderjährigen gesetzlich vertreten durch ihre Eltern, alle Staatsangehörigkeit Iran, alle vertreten durch die ARGE Rechtsberatung - Diakonie und Volkshilfe, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 09.03.2018, Zahlen 1088444103-151416534 (ad 1.), 1088444310-151416542 (ad 2.), 1088444408-151416569 (ad 3.), 1088444909-151416577 (ad 4.), nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.11.2018 zu Recht:

A)

I. Den Beschwerden wird stattgegeben und XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 Asylgesetz 2005 sowie XXXX und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 Asylgesetz 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.römisch eins. Den Beschwerden wird stattgegeben und römisch 40 und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Asylgesetz 2005 sowie römisch 40 und römisch 40 gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 34, Absatz 2, Asylgesetz 2005 der Status von Asylberechtigten zuerkannt.

II. Gemäß § 3 Abs. 5 Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass XXXX, XXXX, XXXX und XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.römisch zwei. Gemäß Paragraph 3, Absatz 5, Asylgesetz 2005 wird festgestellt, dass römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 und römisch 40 damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

1. Verfahrensgang:

1.1. Die Beschwerdeführer (in der Folge BF) XXXX (BF1), seine Gattin XXXX (BF2) sowie die gemeinsamen minderjährigen Söhne XXXX (BF3) und XXXX (BF4) sind iranische Staatsangehörige. Die BF reisten nach ihren Angaben irregulär und schlepperunterstützt in Österreich ein und stellten am 23.09.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 13 Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).1.1. Die Beschwerdeführer (in der Folge BF) römisch 40 (BF1), seine Gattin römisch 40 (BF2) sowie die gemeinsamen minderjährigen Söhne römisch 40 (BF3) und römisch 40 (BF4) sind iranische Staatsangehörige. Die BF reisten nach ihren Angaben irregulär und schlepperunterstützt in Österreich ein und stellten am 23.09.2015 jeweils einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, Asylgesetz 2005 (in der Folge AsylG).

1.2. In ihrer Erstbefragung am 23.09.2015 durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gaben der BF1 und die BF2 im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi im Wesentlichen an, dass sie den Iran vor ca. 10 Tagen verlassen hätten und über die Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Kroatien und Ungarn nach Österreich gelangt seien.

Als Fluchtgründe gaben sie an, dass sie vor ca. einem Jahr ihre Religionszugehörigkeit von Moslem auf Protestant geändert hätten und deshalb eine Verfolgung durch die iranischen Behörden fürchten würden.

1.3. Bei ihrer Einvernahme am 07.09.2017 vor dem BFA, im Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi, legten die BF folgende Dokumente vor:

* Iranische Identitätsdokumente

* diverse Empfehlungsschreiben

* Freikirchen in Österreich - Bestätigung über Deutsch-Kurs

* diverse Fotos von Veranstaltungen aus 2016

* Sprachförderung Deutsch durch XXXX* Sprachförderung Deutsch durch römisch 40

* Teilnahmebescheinigung BFI Deutsch als Fremdsprache A1

* Bestätigung der XXXX vom 12.12.2016* Bestätigung der römisch 40 vom 12.12.2016

* Taufurkunde durch die Freikirchen in Österreich, Elaia Christengemeinden (ECG), XXXX, vom 10.05.2017* Taufurkunde durch die Freikirchen in Österreich, Elaia Christengemeinden (ECG), römisch 40 , vom 10.05.2017

* Bestätigung Teilnahme Taufkurs vom 01.09.2017

* Schreiben der Evangelischen Pfarrgemeinde XXXX vom 05.09.2017* Schreiben der Evangelischen Pfarrgemeinde römisch 40 vom 05.09.2017

* Kursbestätigung VHS - Deutsch A1 Teil 1 für AsylwerberInnen

* Schreiben der Christengemeinde XXXX vom 25.08.2017* Schreiben der Christengemeinde römisch 40 vom 25.08.2017

* XXXX vom 06.09.2017* römisch 40 vom 06.09.2017

* Bestätigung über die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche A.B. vom 12.09.2017

* Kirchenaustritts-Bestätigung - Austritt aus der islamischen Glaubensgemeinschaft - vom 18.09.2017

* Taufscheine betreffend die BF3 und BF4 - Auszug aus dem Taufbuch der Evang. Pfarrgemeinde XXXX, ausgestellt am 17.04.2017* Taufscheine betreffend die BF3 und BF4 - Auszug aus dem Taufbuch der Evang. Pfarrgemeinde römisch 40 , ausgestellt am 17.04.2017

* diverse ärztliche Unterlagen betreffend den BF3 und den BF4

Daraufhin machten der BF1 und die BF2 Angaben zu ihren persönlichen Verhältnissen im Iran und ihren Fluchtgründen. Des Weiteren wurden ihnen diverse Fragen betreffend ihren Glaubenswechsel gestellt.

1.4. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheiden vom 09.03.2018 die Anträge der BF auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG ab (Spruchpunkte I.), erkannte ihnen den Status von Asylberechtigten ebenso wie gemäß § 8 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG den Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran nicht zu (Spruchpunkte II.) und verband diese Entscheidungen in den Spruchpunkten III. gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG in Verbindung mit § 9 BFA-VG mit Rückkehrentscheidungen gemäß § 52 Abs. 2 Z 2 FPG. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG wurden den BF nicht erteilt. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung der BF in den Iran gemäß § 46 FPG zulässig sei. Gemäß § 55 Abs. 1 bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise der BF zwei Wochen (richtigerweise 14 Tage) ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkte IV.).1.4. Nach Durchführung des Ermittlungsverfahrens wies das BFA mit Bescheiden vom 09.03.2018 die Anträge der BF auf internationalen Schutz gemäß Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG ab (Spruchpunkte römisch eins.), erkannte ihnen den Status von Asylberechtigten ebenso wie gemäß Paragraph 8, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 13, AsylG den Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Iran nicht zu (Spruchpunkte römisch zwei.) und verband diese Entscheidungen in den Spruchpunkten römisch drei. gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG mit Rückkehrentscheidungen gemäß Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2, FPG. Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß Paragraph 57, AsylG wurden den BF nicht erteilt. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung der BF in den Iran gemäß Paragraph 46, FPG zulässig sei. Gemäß Paragraph 55, Absatz eins bis 3 FPG betrage die Frist für die freiwillige Ausreise der BF zwei Wochen (richtigerweise 14 Tage) ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung (Spruchpunkte römisch vier.).

In der Bescheidbegründung traf die belangte Behörde Feststellungen zur Person der BF und zur Lage in ihrem Herkunftsstaat. Eine asylrelevante Verfolgung liege nicht vor, das Vorbringen der BF sei unglaubhaft. Sie hätten keine Verfolgung im Sinne des AsylG glaubhaft gemacht und es bestünden keine stichhaltigen Gründe gegen eine Abschiebung der BF nach Afghanistan. Im Falle der Rückkehr drohe ihnen keine Gefahr, die eine Erteilung des subsidiären Schutzes rechtfertigen würde.

Die BF würden nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 57 AsylG erfüllen, der Erlassung von Rückkehrentscheidungen stehe ihr Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer und des Fehlens von familiären oder privaten Bindungen im Inland nicht entgegen. Angesichts der abweisenden Entscheidungen über die Anträge auf internationalen Schutz ergebe sich die Zulässigkeit der Abschiebung der BF in den Iran. Die Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ergebe sich aus § 55 FPG, da besondere Umstände, die die BF bei der Regelung ihrer persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen hätten, nicht gegeben seien.Die BF würden nicht die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Paragraph 57, AsylG erfüllen, der Erlassung von Rückkehrentscheidungen stehe ihr Recht auf Achtung des Privat- oder Familienlebens angesichts der kurzen Aufenthaltsdauer und des Fehlens von familiären oder privaten Bindungen im Inland nicht entgegen. Angesichts der abweisenden Entscheidungen über die Anträge auf internationalen Schutz ergebe sich die Zulässigkeit der Abschiebung der BF in den Iran. Die Frist für die freiwillige Ausreise von 14 Tagen ergebe sich aus Paragraph 55, FPG, da besondere Umstände, die die BF bei der Regelung ihrer persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen hätten, nicht gegeben seien.

Beweiswürdigend führte das BFA (zusammengefasst) aus, dass die BF bezüglich ihrer behaupteten Herkunftsregion, Volks- und Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer Sprach- und Lokalkenntnisse - im Gegensatz zu ihrem Fluchtvorbringen - glaubwürdig wären. Die Feststellungen zur Situation im Iran wären glaubhaft, weil sie verlässlichen, seriösen, aktuellen und unbedenklichen Quellen entstammten, deren Inhalt schlüssig und widerspruchsfrei sei.

Ihre Fluchtgeschichte hätten die BF angesichts mehrerer dargelegter Unplasibilitäten nicht glaubhaft machen können. Ferner hätte eine Änderung ihrer inneren Überzeugung, sodass man von einer echten Konversion zum Christentum sprechen könnte, nicht festgestellt werden können.

Subsidiärer Schutz wurde ihnen nicht zuerkannt, da im Falle einer Rückkehr der BF in ihren Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Art. 2 oder 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur GFK oder eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt oder im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes aufgrund der derzeitigen allgemeinen Lage im Iran nicht drohe.Subsidiärer Schutz wurde ihnen nicht zuerkannt, da im Falle einer Rückkehr der BF in ihren Herkunftsstaat eine reale Gefahr einer Verletzung von Artikel 2, oder 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder 13 zur GFK oder eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt oder im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes aufgrund der derzeitigen allgemeinen Lage im Iran nicht drohe.

1.5. Gegen diese Bescheide brachten die BF mit Schreiben ihrer gewillkürten Vertretung vom 21.03.2018 fristgerecht das Rechtsmittel der Beschwerde beim BVwG ein.

In der Beschwerdebegründung wurde erneut auf das Interesse der BF am christlichen Glauben und ihre Konversion verwiesen sowie ein Konvolut an medizinischen Unterlagen betreffend die BF2, den BF3 und den BF4 vorgelegt.

1.6. Die Beschwerde samt Verwaltungsakten langte am 20.04.2018 beim BVwG ein.

1.7. Das BVwG führte am 19.11.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi durch, zu der die BF in Begleitung eines gewillkürten Vertreters und einer Zeugin (Frau XXXX) persönlich erschienen. Die belangte Behörde verzichtete auf eine Teilnahme an der Verhandlung.1.7. Das BVwG führte am 19.11.2018 eine öffentliche mündliche Verhandlung unter Beisein eines Dolmetsch für die Sprache Farsi durch, zu der die BF in Begleitung eines gewillkürten Vertreters und einer Zeugin (Frau römisch 40 ) persönlich erschienen. Die belangte Behörde verzichtete auf eine Teilnahme an der Verhandlung.

Dabei legten die BF verschiedene Bestätigungen von Kirchen und Unterstützungsschreiben vor.

Daraufhin gaben die BF auf richterliche Befragung im Wesentlichen Folgendes an (Auszug aus der Verhandlungsschrift):

"RI [Richter]: Gehören Sie einer Religionsgemeinschaft an, und wenn ja, welcher?

BF1 und BF2: Wir sind Christen.

RI: Welche Richtung?

BF1 und BF2: Protestanten.

RI: Wo sind Sie getauft worden und welcher Kirche fühlen Sie sich zugehörig?

BF1 und BF2: Wir sind von der Freien Kirche getauft worden, sind aber derzeit in der protestantischen Kirche und fühlen uns auch da zugehörig.

RI: Ist von der protestantischen Kirche die Taufe der Freien Kirche anerkannt worden, oder müssen Sie noch einmal getauft werden?

BF1 und BF2: Nein, es ist anerkannt worden. Es ist nicht notwendig, nochmal getauft zu werden. In der Freien Kirche können alle Zweige teilnehmen.

[...]

R: Welcher Volksgruppe gehören Sie an?

BF1: Ich bin Kurde.

BF2: Ich bin Azari.

RI: Wann haben Sie Ihren Herkunftsstaat zuletzt genau verlassen?

BF1 und BF2: Ich glaube im Juli 2015. Ich verwechsle Juni mit Juli, ich glaube es war aber Juli 2015.

Zur derzeitigen Situation in Österreich:

RI: Haben Sie in Österreich lebende Familienangehörige oder Verwandte?

BF1 und BF2: Nein.

RI ersucht D, die folgenden Fragen nicht zu übersetzen. RI stellt diverse Fragen.

RI: Sprechen Sie Deutsch? Haben Sie mich bis jetzt auch ohne Übersetzung durch den D verstehen können?

BF1 und BF2: Ja.

RI stellt fest, dass die BF die zuletzt gestellten und nicht übersetzten Fragen verstanden und auf Deutsch beantwortet haben.

RI: Besuchen Sie derzeit einen Deutschkurs oder haben Sie einen Deutschkurs bereits besucht?

BF1: Ich muss in der Stunde wo meine Frau dann nachhause kommt, zuhause auf die Kinder aufpassen. Mein Deutschkurs hat gerade eben begonnen, alles was ich bereits an Deutsch kann, habe ich mir selber beigebracht.

BF2: Wie Sie sehen, kann ich meine Kinder keine Sekunde alleine lassen.

RI: Haben Sie Arbeit in Österreich? Gehen Sie einer regelmäßigen Beschäftigung nach?

BF1: Ich würde sehr gerne arbeiten, aber ich darf nicht. Es gibt ein Heim, wo ich derzeit wohne, dort bin ich verpflichtet, permanent auf die Kinder aufzupassen. Seitens des Jugendamts kommen immer 2 Personen und sie sagten, wir dürfen die Kinder nicht mal für 1 Sekunde alleine zuhause lassen.

BF2: Nein.

RI: Wenn Sie in Österreich bleiben dürften, welchen Beruf würden Sie gerne ergreifen?

BF1: Mir würde Kochen sehr gut gefallen, ich würde sehr gerne als Koch arbeiten.

RI: Haben Sie Berufserfahrung darin?

BF1: Ja, hier habe ich die Erfahrung gemacht. Derzeit kann ich bereits alles kochen. In dieser Zeit ist mein Interesse noch mehr gestiegen. Wenn nicht, dann würde ich im Bereich von Metallen arbeiten. Ich bin aber sehr müde, ich möchte so schnell wie möglich wieder arbeiten.

BF2: Alles.

RI: Besuchen Sie in Österreich bestimmte Kurse oder eine Schule, oder sind Sie aktives Mitglied in einem Verein? Gehen Sie sportlichen oder kulturellen Aktivitäten nach?

BF1: Ich arbeite lediglich ehrenamtlich in der Kirche und helfe dort mit. Aber ich habe leider nicht die Zeit um woanders mich zu betätigen. Ich muss permanent auf die Kinder aufpassen.

BF2: Nein. Ich gehe gerne spazieren. Die Sportklubs hier sind sehr teuer. Ich hatte im Iran in Karate einen schwarzen Gürtel, aber hier kann ich diesen Sport nicht weiter betreiben, da es zuviel kostet.

RI: Wurden Sie in Österreich jemals von einem Gericht wegen einer Straftat verurteilt oder von einer Behörde mit einem Aufenthaltsverbot oder Rückkehrverbot belegt?

BF1: Nein.

BF2: Nein.

RI beginnt mit Befragung von BF1. BF2 und die Z verlassen nach Aufforderung den Verhandlungssaal.

Zu den Fluchtgründen und zur Situation im Fall der Rückkehr in den Herkunftsstaat:

RI: Nennen Sie jetzt bitte abschließend und möglichst umfassend alle Gründe, warum Sie Ihren Herkunftsstaat verlassen haben bzw. warum Sie nicht mehr in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren können (Fluchtgründe). Nehmen Sie sich dafür nun bitte ausreichend Zeit, alles vorzubringen.

BF1: Ich hatte bereits im Iran meine Religion gewechselt und ich weiß nicht, inwieweit Sie informiert sind, das gilt bereits im Iran als ein Verbrechen. Deshalb war ich seitens der Regierung als auch seitens der Polizei der Verfolgung ausgesetzt. Ich hatte dort einen christlichen Freund. Durch ihn bin ich zum Christentum gekommen. Manchmal haben wir auch die Hauskirchen besucht, dort gebetet, die Bibel gelesen. Wir hatten dort hauptsächlich gebetet für uns und für die anderen und waren eine geschlossene Gemeinschaft. Für mich war das sehr interessant zu erfahren was Christentum überhaupt bedeutet.

RI: Als was sind Sie geboren?

BF1: Ich bin geborener Moslem sunntischer Glaubensrichtung.

RI: Wie war Ihre Familie, waren sie gläubig?

BF1: Nicht so, aber sie waren Moslems. Sie haben nicht regelmäßig gebetet oder sonst was.

RI: Sind Sie in die Moschee gegangen?

BF1: Nein.

RI: Nie?

BF1: Nie.

RI: Haben Sie überhaupt an einen Gott geglaubt?

BF1: Ja, hatte ich, allerdings war ich damals verloren. Ich fragte mich, wenn es einen Gott gibt, wo ist er und was ist er. Ja, ich glaube grundsätzlich an einen Gott, aber sonst keine Details. Es wurde immer wieder gesagt, der Gott hat seinen Propheten Mohammad geschickt, hat dies und jenes gesagt. Ich wusste wirklich nicht wer Gott ist, bis ich mit dem Christentum bekannt wurde. Die Moslems suchen alle nach Gott und wollen wissen, wer diese Gott ist. Aber im Christentum kommt Gott zu uns.

RI: Haben Sie Probleme irgendwie bekommen, weil Sie nicht in die Moschee gegangen sind oder weil Sie nicht so gläubig waren?

BF1: Nein, ich hatte keine Probleme. Abgesehen davon, waren die meisten Moscheen dort schiitisch und ich war Sunnit. In unserer Stadt gab es gar keine sunnitische Moschee. Deshalb hatte ich auch ein Problem, um irgendwo in einem Büro angestellt zu werden. Sobald sie erfahren haben, dass ich Sunnit bin, änderten sie ihr Verhalten mir gegenüber. Die Schiiten haben andere Sitten und ich habe diese nicht befolgt.

RI: Jetzt sagen Sie, dass Ihnen die Religon nicht viel im Leben beudetet hat. Wieso hat Ihnen auf einmal das Chrsitentum etwas? Wie können Sie mir das erklären?

BF1: Ja, wie gesagt, ich hatte einen Freund, er war Christ. Er hieß XXXX und er war so wie ich. Er war genauso wenig in der Moschee und wir haben uns eigentlich nie für die Religion interessiert. Ich habe Alkohol getrunken und mit Freunden sind wir weggegangen und er auch. Als ich aber nach langer Zeit XXXX wieder gesehen habe, habe ich festgestellt, dass er eine andere Person geworden ist und sich vollkommen verändert hat. Ich fragte ihn, warum er sich derart verändert hat. Er vertraute mir langsam und erzählte mir über das Christentum, gab mir eine heilige Schrift. Ich dachte damals, dass das Christentum Freiheit, Feiern, sich um nichts kümmern und dass man alles machen kann, was man möchte, bedeutet. Das war aber vollkommen falsch. Als ich hergekommen bin, habe ich die Wahrheit erfahren, dass das gar nicht so ist. Er hatte sich für das Christentum entschieden und sich positiv verändert. Wenn ich XXXX früher getroffen hätte, hätte ich sicherlich früher alle meine Fragen im Leben beantworten können.BF1: Ja, wie gesagt, ich hatte einen Freund, er war Christ. Er hieß römisch 40 und er war so wie ich. Er war genauso wenig in der Moschee und wir haben uns eigentlich nie für die Religion interessiert. Ich habe Alkohol getrunken und mit Freunden sind wir weggegangen und er auch. Als ich aber nach langer Zeit römisch 40 wieder gesehen habe, habe ich festgestellt, dass er eine andere Person geworden ist und sich vollkommen verändert hat. Ich fragte ihn, warum er sich derart verändert hat. Er vertraute mir langsam und erzählte mir über das Christentum, gab mir eine heilige Schrift. Ich dachte damals, dass das Christentum Freiheit, Feiern, sich um nichts kümmern und dass man alles machen kann, was man möchte, bedeutet. Das war aber vollkommen falsch. Als ich hergekommen bin, habe ich die Wahrheit erfahren, dass das gar nicht so ist. Er hatte sich für das Christentum entschieden und sich positiv verändert. Wenn ich römisch 40 früher getroffen hätte, hätte ich sicherlich früher alle meine Fragen im Leben beantworten können.

RI: War dieser XXXX ein ursprünglicher Christ oder auch ein Konvertit?RI: War dieser römisch 40 ein ursprünglicher Christ oder auch ein Konvertit?

BF1: So wie ich auch, ein geborener Moslem.

RI: Wo und wann haben Sie XXXX kennengelernt?RI: Wo und wann haben Sie römisch 40 kennengelernt?

BF1: Wir haben als Kinder in einem Bezirk gewohnt. Als er dann geheiratet hat, habe ich ihn aus den Augen verloren.

RI: Wie sind Sie wieder mit ihm zusammengekommen?

BF1: Ich habe ihn in unserem Bezirk wiedergesehen und dann haben wir die Telefonnummern ausgetauscht und bevor ich konvertiert bin, hatten wir einige Male zuvor uns getroffen.

RI: Wie war das eigentlich, hat er Ihnen gesagt, ich bin Christ, möchtest du das auch werden?

BF1: Nein ich habe ihn gefragt, ich fragte ihn, was er gemacht hat, er habe sich sehr verändert. All das, was wir früher gemacht haben und ich ihm vorgeschlagen habe zu tun, er war sehr unruhig, jetzt war er aber sehr ruhig und besonnen, hat allen geholfen und das war für mich sehr interessant, soviele Veränderungen bei ihm festzustellen. Ich fragte ihn, was passiert sei, warum er so geworden ist. Er hat mir nach und nach alles erzählt und erklärt.

RI: Wann war das ca.?

BF1: Das war ca. 2014. An den Monat kann ich mich nicht mehr erinnern.

RI: Wann haben Sie danach zum ersten Mal eine Hauskirche besucht?

BF1: Ich glaube 2-3 Moante danach.

RI: Haben Sie dann immer dieselbe Hauskirche besucht oder waren es verschiedene?

BF2: Nein, es war nur eine, denn wir waren nicht so viele.

RI: Wie viele Personen waren da immer anwesend?

BF1: Ca. mit mir 6 Personen.

RI: Können Sie noch den Ort sagen, wo die Hauskirche war?

BF1: Ja, in Teheran, in der Straße XXXX.BF1: Ja, in Teheran, in der Straße römisch 40 .

RI: Wie kann ich mir das vorstellen?

BF1: Das hat einem von uns gehört, diese Wohnung, er hieß XXXX. Er hat selbst daneben gewohnt. In seiner eigenen Wohnung hat diese Hauskirche stattgefunden.BF1: Das hat einem von uns gehört, diese Wohnung, er hieß römisch 40 . Er hat selbst daneben gewohnt. In seiner eigenen Wohnung hat diese Hauskirche stattgefunden.

RI: Wenn eine Messe stattgefunden hat, wie kann ich mir das vorstellen, wie war das, was gab es?

BF1: Es waren weder ein Kreuz noch Kerzen vorhanden. Wir saßen zu 4. in der Runde, haben gebetet und gelesen.

RI: Haben Sie zuhause christliche Materialien gehabt?

BF1: Ich hatte die Bibel. Aber ich habe diese versteckt gelesen.

RI: Haben Sie diese Kirche immer alleine besucht oder war Ihre Frau auch dabei?

BF1: Alleine.

RI: Haben Sie Ihrer Frau über diesen Besuch etwas erzählt?

BF1: Nein.

RI: Sie waren nur 7-8 Mal dort in dieser Hauskirche?

BF1: Es hat 7-8 Monate gedauert und während diesen 7-8 Monaten habe ich die Hauskirche besucht. Ich habe üblicherweise 1 Mal die Woche die Kirche besucht.

RI: Wie wurde Ihnen mitgeteilt, dass es wieder eine Versammlung gibt?

BF1: Über XXXX habe ich es meistens erfahren.BF1: Über römisch 40 habe ich es meistens erfahren.

RI: Wissen Sie in welche Richtung diese Kirche ging?

BF1: Protestantisch.

RI: Was haben Sie da so in der Bibel gelesen?

BF1: Der XXXX hat uns immer einen Teil aus der Bibel ausgesucht und hat uns diesen vorgelesen. Er sagte z.B: dass er heute die Eingebung habe über diesen Vers zu reden.BF1: Der römisch 40 hat uns immer einen Teil aus der Bibel ausgesucht und hat uns diesen vorgelesen. Er sagte z.B: dass er heute die Eingebung habe über diesen Vers zu reden.

RI: Haben Sie diese Bibel auch Ihrer Frau gezeigt?

BF1: Nein.

RI: Haben Sie die Bibel zurückgelassen?

BF1: Ja, sie ist dort geblieben. Es ist wirklich sehr gefährlich, wenn es auf der Reise entdeckt wird.

RI: Wie ging es dann weiter. Sie haben 7-8 Monate die Kirche regelmäßig besucht, was ist dann passiert.

BF1: Danach ist XXXX festgenommen worden.BF1: Danach ist römisch 40 festgenommen worden.

RI: Wann war das?

BF1: Das war im Jahr 2015. Damals als ich das Land verlassen habe.

RI: Wie ist es zur Festnahme gekommen, wie haben sie davon erfahren?

BF1: XXXX erzählte mir, dass er festgenommen wurde.BF1: römisch 40 erzählte mir, dass er festgenommen wurde.

RI: Wo und auf welcher Weise hat er Ihnen das erzählt?

BF1: XXXX rief mich an und sagte mir, komm zu mir, es ist etwas Wichtiges, ich muss mit dir reden. Ich sagte aber, dass ich nicht kommen kann, weil ich bei der Arbeit bin. Er sagte aber, dass es sehr wichtig ist und ich kommen muss. Als wir uns getroffen haben, hat er mir erzählt, dass XXXX festgenommen wurde.BF1: römisch 40 rief mich an und sagte mir, komm zu mir, es ist etwas Wichtiges, ich muss mit dir reden. Ich sagte aber, dass ich nicht kommen kann, weil ich bei der Arbeit bin. Er sagte aber, dass es sehr wichtig ist und ich kommen muss. Als wir uns getroffen haben, hat er mir erzählt, dass römisch 40 festgenommen wurde.

RI: Wie ging es dann weiter?

BF1: Er sagte auch, dass ich ihn nicht mehr anrufen soll, er werde mich kontaktieren, ich soll auch XXXX nicht mehr besuchen und ihn auch nicht anrufen. Ich bin unmittelbar danach nachhause gegangen. Es war für mich ein sehr schwerer Tag, ich hatte großen Stress und war sehr traurig. Als ich zuhause war, wunderte sich meine Frau und fragte mich, warum ich schon zuhause bin und warum ich so blass bin und was los sei. Ich sagte ihr, dass ich es ihr in Ruhe erklären werde, dass ich jetzt aber nicht darüber reden kann, wir müssen aber von hier weg. Ich erzählte dann meiner Frau die ganze Geschichte. Sie war dann sehr durcheinander und traurig und machte mir den Vorwurf, warum ich das gemacht habe und warum ich sie, die ganze Familie, in so eine Situation gebracht habe. Danach haben wir beschlossen das Land zu verlassen. Danach hat XXXX mich wieder kontaktiert, er sagte auch dass XXXX und seine Frau festgenommen wurden. Er sagte mir dann, er werde mich nicht mehr anrufen, er ist gezwungen Teheran zu verlassen und ich solle auch so schnell wie möglich gehen.BF1: Er sagte auch, dass ich ihn nicht mehr anrufen soll, er werde mich kontaktieren, ich soll auch römisch 40 nicht mehr besuchen und ihn auch nicht anrufen. Ich bin unmittelbar danach nachhause gegangen. Es war für mich ein sehr schwerer Tag, ich hatte großen Stress und war sehr traurig. Als ich zuhause war, wunderte sich meine Frau und fragte mich, warum ich schon zuhause bin und warum ich so blass bin und was los sei. Ich sagte ihr, dass ich es ihr in Ruhe erklären werde, dass ich jetzt aber nicht darüber reden kann, wir müssen aber von hier weg. Ich erzählte dann meiner Frau die ganze Geschichte. Sie war dann sehr durcheinander und traurig und machte mir den Vorwurf, warum ich das gemacht habe und warum ich sie, die ganze Familie, in so eine Situation gebracht habe. Danach haben wir beschlossen das Land zu verlassen. Danach hat römisch 40 mich wieder kontaktiert, er sagte auch dass römisch 40 und seine Frau festgenommen wurden. Er sagte mir dann, er werde mich nicht mehr anrufen, er ist gezwungen Teheran zu verlassen und ich solle auch so schnell wie möglich gehen.

RI: Das heißt nach dem ersten Anruf, nachdem Sie sich mit XXXX getroffen haben, sind sie nachhause gegangen und haben Ihrer Frau von Ihren Hauskirchenbesuchen erzählt?RI: Das heißt nach dem ersten Anruf, nachdem Sie sich mit römisch 40 getroffen haben, sind sie nachhause gegangen und haben Ihrer Frau von Ihren Hauskirchenbesuchen erzählt?

BF1: Ja. Er wollte mich sehen. Ich habe ihn getroffen. Und an diesem Abend habe ich es meiner Frau erzählt. Ich war gezwungen es zu tun.

RI: Und am nächsten Tag hat XXXX nochmal angerufen?RI: Und am nächsten Tag hat römisch 40 nochmal angerufen?

BF1: Ja.

RI: Vorhalt: Vor dem BFA haben Sie gesagt, dass Sie als sie nachhause geokmmen sind, ihrer Frau nur gesagt haben, dass sie krank sind. Und sie haben ihrer Frau erst am zweiten Tag, nach dem zweiten Anruf von XXXX davon erzählt. Hier haben Sie gesagt, dass Sie gleich am ersten Tag Ihrer Frau gesagt haben, dass Sie die Hauskirche besucht haben.RI: Vorhalt: Vor dem BFA haben Sie gesagt, dass Sie als sie nachhause geokmmen sind, ihrer Frau nur gesagt haben, dass sie krank sind. Und sie haben ihrer Frau erst am zweiten Tag, nach dem zweiten Anruf von römisch 40 davon erzählt. Hier haben Sie gesagt, dass Sie gleich am ersten Tag Ihrer Frau gesagt haben, dass Sie die Hauskirche besucht haben.

BF1: Seit diesem Ereignis sind bereits über 3 Jahre vergangen. Ich habe die ganze Geschichte sehr verkürzt dargestellt. Auch die Polizei hat mich angerufen und das habe ich noch nicht erzählt.

RI: Was ist beim weiten Anruf von XXXX passiert?RI: Was ist beim weiten Anruf von römisch 40 passiert?

BF1: Er sagte mir, dass er Teheran verlassen wird und auch ich soll mir einen sicheren Platz suchen und gehen und ich solle ihn nicht mehr kontaktieren, denn er wird sein Handy ausschalten. Danach hat mich die Polizei angerufen.

RI: Was hat XXXX Ihnen genau gesagt? Er hat nur gesagt, dass er Teheran verlassen wird, Sie sich auch einen sicheren Platz suchen sollen und Sie ihn nicht mehr kontaktieren sollen?RI: Was hat römisch 40 Ihnen genau gesagt? Er hat nur gesagt, dass er Teheran verlassen wird, Sie sich auch einen sicheren Platz suchen sollen und Sie ihn nicht mehr kontaktieren sollen?

BF1: Ja, ich soll ihn nicht mehr anrufen, weil er sein Handy abschalten wird. Das war das.

RI: Wie ist das dann mit der Polizei gewesen. Wann haben sie angerufen?

BF1: Ich weiß nicht mehr genau, aber ich weiß, dass es 8 Uhr in der Früh war, als sie mich anriefen. Sie sagten mir, um einige aufzuklären müsste ich zu ihnen in die Station kommen.

RI: Haben Sie dafür einen Termin bekommen?

BF2: Es war nicht um 8 Uhr in der Früh als sie mich anriefen. Sie sagten, dass ich am nächsten Tag um 8 Uhr in der Früh zu ihnen kommen soll.

RI: Haben sie Ihnen auch gesagt warum?

BF1: Sie sagten, dass ich herkommen soll, dann werde ich es erfahren.

RI: Das ist komisch. Alle Ihre Freunde werden verhaftet, aber Sie werden 1 Tag vorher von der Polizei angerufen und bekommen einen Termin und Ihre Freunde nicht?

BF1: Sie waren viele Jahre schon Mitglieder der Kirche und sehr gläubig. XXXX hatte nicht meine genau Adresse, oder vielleicht doch, ich weiß nicht, ob er meine Adresse kannte. Sie waren einige Jahre bereits gläubig.BF1: Sie waren viele Jahre schon Mitglieder der Kirche und sehr gläubig. römisch 40 hatte nicht meine genau Adresse, oder vielleicht doch, ich weiß nicht, ob er meine Adresse kannte. Sie waren einige Jahre bereits gläubig.

RI: Wie sind Sie auf Ihre Telefonnummer gekommen?

BF1: Sie haben es bestimmt von XXXX bekommen, dort wird man gefoltert, es ist nicht so wie hier, dass man offiziell geladen wird, es geschieht nicht alles per Gesetz, sondern ohne Grund und ohne Gesetz wird man verhaftet bzw. stürmen sie die Häuser.BF1: Sie haben es bestimmt von römisch 40 bekommen, dort wird man gefoltert, es ist nicht so wie hier, dass man offiziell geladen wird, es geschieht nicht alles per Gesetz, sondern ohne Grund und ohne Gesetz wird man verhaftet bzw. stürmen sie die Häuser.

RI: Wie ging es dann weiter?

BF1: Sie sagten ich soll um 8 Uhr am nächsten Tag dort sein. Ich fragte warum. Sie sagten ich soll herkommen und es wird sich zeigen warum. Nachdem sie mich kontaktierten, war ich mir auch sicher, dass sie hinter mir her sind. Meine Frau und ich haben sofort beschlossen einen sicheren Platz zu finden, um unterzutauchen und anschließend das Land zu verlassen. Denn ich war mir sicher, wenn ich im Iran bleibe, egal wo, werden sie mich ausfindig machen. Wir haben dann ein Taxi genommen. Davor habe ich mit meiner Mutter gesprochen, weil sie hat bei uns gewohnt. Sie hat ein Stockwerk unter uns gewohnt. Ich sagte ihr, dass wir zu meiner Schwägerin fahren und sie soll auch niemanden sagen, wo wir hingehen und ich werde sie später dann kontaktieren. Wir haben ein Taxi Richtung Busterminal genommen, von dort aus haben wir einen Bus Richtung XXXX genommen und meine Frau sagte, hast du nicht gesagt, dass wir zu meiner Schwester fahren. Ich sagte ihr, dass es sein kann, dass sie uns auch dort finden. Außerdem war mein Schwager Polizist und sehr religiös und es könnte sein, dass sie uns dort sehr schnell finden. Wir haben beschlossen nach XXXX zu meiner Cousine zu fahren.BF1: Sie sagten ich soll um 8 Uhr am nächsten Tag dort sein. Ich fragte warum. Sie sagten ich soll herkommen und es wird sich zeigen warum. Nachdem sie mich kontaktierten, war ich mir auch sicher, dass sie hinter mir her sind. Meine Frau und ich haben sofort beschlossen einen sicheren Platz zu finden, um unterzutauchen und anschließend das Land zu verlassen. Denn ich war mir sicher, wenn ich im Iran bleibe, egal wo, werden sie mich ausfindig machen. Wir haben dann ein Taxi genommen. Davor habe ich mit meiner Mutter gesprochen, weil sie hat bei uns gewohnt. Sie hat ein Stockwerk unter uns gewohnt. Ich sagte ihr, dass wir zu meiner Schwägerin fahren und sie soll auch niemanden sagen, wo wir hingehen und ich werde sie später dann kontaktieren. Wir haben ein Taxi Richtung Busterminal genommen, von dort aus haben wir einen Bus Richtung römisch 40 genommen und meine Frau sagte, hast du nicht gesagt, dass wir zu meiner Schwester fahren. Ich sagte ihr, dass es sein kann, dass sie uns auch dort finden. Außerdem war mein Schwager Polizist und sehr religiös und es könnte sein, dass sie uns dort sehr schnell finden. Wir haben beschlossen nach römisch 40 zu meiner Cousine zu fahren.

RI: Haben Sie dann irgendwas noch erfahren, dass Sie weiterhin gesucht werden oder kam es noch zu Vorkommnissen bei Ihnen zuhause?

BF1: Ja, sie waren bei uns zuhause und haben die Wohnung durchsucht, haben meine Mutter befragt und nach mir gefragt. Ich glaube auch, dass sie die Bibel bei mir zuhause gefunden haben, weil sie war noch zuhause. Sie haben permanent meine Mutter nach mir gefragt. Sie sagten ihr, wenn ich nicht komme, werden sie meine Mutter an meiner Stelle kommen.

RI: Wurde Ihre Mutter auch angerufen oder war das persönlich?

BF1: Sowohl angerufen, als auch persönlich vorbeigekommen.

RI: Von der Cousine sind Sie dann in die Türkei geflüchtet? Wie lange waren Sie dort?

BF1: Ja. Ich glaube wir waren 2-3 Monate dort. Ca. 2- 2,5 Monate.

RI: Sind Sie offiziell ausgereist?

BF1: Nein, illegal.

RI: Haben Sie während Sie in der Türkei waren noch Konatkt mit jemanden aus dem Iran gehabtn und gefragt, ob Sie noch gesucht werden?

BF1: Ja, meistens über meine Mutter. Ansonsten war ich mit niemanden in Kontakt. 100% waren sie hinter mir her.

RI: Haben Sie außer Bibelstellen lesen noch etewas in der Hauskirche gemacht?

BF1: Wie haben gebetet. Dann haben wir die Gebete z.B. Vater Unser gelesen und auch Wein und Brot genommen.

RI: Sie kamen dann nach Österreich, wie ist es mit Ihrem Glauben weitergegangen?

BF1: Danach war das wirklich sehr gut, ich habe das Chrsitentum näher kennengelernt. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei der österreichischen Regierung und bei den Österreichern bedanken, dass sie uns so gut behandelt haben. Ich bin mir sicher, wenn es umgekehrt wäre, wenn sie in meine Heimat gekommen wären und geflüchtet wären, würden sie schon längst wieder zurück in Ihre Heimat gehen.

RI: Warum sind Sie zu dieser Freien Kirche gegangen. Warum ausgerechnet diese? Es gibt auch andere.

BF1: 1. Ich war ein Neugläubiger, da wo ich gewohnt habe, gehörte das Haus einer Kirche, der Freien Kirche. Für mich damals als Neugläubiger hat es keinen Unterschied gemacht welchen Zweig, sondern für mich war es wichtig irgendwo hinzugehen und zu beten. Damals gab es keine Möglichkeiten, wir hatten kein Auto oder sonst was. Unsere Nachbarn haben uns damals sehr geholfen, sie haben uns in die Kirche mitgenommen und wieder zurückgebracht. Abgesehen davon, konnten wir die Sprache nicht. Sie haben uns einen Dolemtscher besorgt. Als wir dann unseren Wohnort wechselten, haben wir die jetzige Kirche gefunden.

RI: Sind Sie von sich aus in die Kirche gegangen und haben gesagt, ich bin Protestant, wie hat sich das abgespielt?

BF1: Anfangs sind einfach so dort hingegangen um zu beten. Niemand fragte uns von welcher Kirche wir kommen. Ich hatte bereits das Gefühl, dass sie alles über uns wissen. Nach einiger Zeit, als wir dort waren, fragten sie uns, ob wir dort Mitglieder werden möchten und ich bejahte das. Um ehrlich zu sein, wusste ich nicht bis dahin, dass die Freie Kirche sich von den protestantischen Kirchen unterscheidet. Das wusste ich wirklich nicht. Wir haben auch in der Türkei eine Kirche besucht, es war allerdings eine farsisprachige Kirche, es wurde aber nicht hinterfragt, welcher Zweig.

RI: Sie sind zum Pastor bzw. Pastorin gegangen und haben gesagt, dass Sie bereits von der Freien Kirche getauft worden sind und sind dann in der Kirchengemeinde aufgenommen worden?

BF1: Die Pastorin war mit unserem alten Pastor in Verbindung.

RI: Wie lange haben Sie in dieser Freien Kirche Taufunterricht erhalten?

BF1: Ich glaube ca. nach 6 Monaten bin ich getauft worden, genau kann ich es nicht sagen. Sie sagten mir, sie wollen mich an diesem Datum taufen. Ich bestätigte das.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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