RS OGH 2019/1/29 11Os127/18p (11Os128/18k)

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Veröffentlicht am 29.01.2019
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Norm

StPO §50 Abs1

Rechtssatz

Ob die mitgeteilten Umstände die vorgenommene rechtliche Qualifikation zu tragen vermögen, ist unter dem Aspekt des Art 6 Abs 3 lit a MRK unerheblich. Das Gesetz kennt keinen Anspruch, an den (internen) „Überlegungen“ der Anklagebehörde bei der Prüfung eines angezeigten Sachverhalts teilzuhaben. Die Staatsanwaltschaft hat zu informieren, nicht aber die Verfahrensführung zu rechtfertigen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132447

Im RIS seit

08.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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