RS OGH 2018/11/21 6Ob180/18s

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Veröffentlicht am 21.11.2018
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Norm

GmbHG §83 Abs1

Rechtssatz

Stützt sich die Gesellschaft bei ihrem Rückforderungsanspruch gegen den Gesellschafter auf § 83 GmbHG, dann kann der Gesellschafter dagegen nicht aufrechnen; stützt sich die Gesellschaft hingegen auf allgemeines Bereicherungsrecht (vgl RS0128167), dann besteht kein Aufrechnungsverbot.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132431

Im RIS seit

06.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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