RS OGH 2018/12/13 5Ob200/18z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2018
beobachten
merken

Norm

ABGB §837
ABGB §1012
WEG §34 Abs1

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit Wohnungseigentum unterliegt der Anspruch auf Rechnungslegung des einzelnen Wohnungseigentümers gegenüber dem auch nur faktisch verwaltenden Mit? und Wohnungseigentümer oder auch Dritten daher der dreijährigen Verjährungsfrist nach § 34 Abs 1 letzter Satz WEG analog.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132419

Im RIS seit

04.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten