Entscheidungsdatum
23.11.2018Norm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3Spruch
L504 2151215-1/20E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX geb.XXXX1974, StA. Irak, vertreten durch RA Dr. Blum, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.02.2017, XXXX nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.06.2018 zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. R. ENGEL als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 geb.XXXX1974, StA. Irak, vertreten durch RA Dr. Blum, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.02.2017, römisch 40 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21.06.2018 zu Recht erkannt:
A)
Die Beschwerde wird gemäß §§ 3, 8 ,57, 10 AsylG 2005, §§ 52 Abs 2 Z 2 u. Abs 9, 46, 55, FPG idgF als unbegründet abgewiesen.Die Beschwerde wird gemäß Paragraphen 3, 8, ,57, 10 AsylG 2005, Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2, u. Absatz 9, 46, 55,, FPG idgF als unbegründet abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrenshergangrömisch eins. Verfahrenshergang
Die beschwerdeführende Partei [bP] stellte nach nicht rechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am 03.08.2014 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl [BFA) einen Antrag auf internationalen Schutz.
Es handelt sich dabei um einen Mann, welcher seinen Angaben nach Staatsangehöriger des Irak mit sunnitischem Glaubensbekenntnis ist, der Volksgruppe der Araber angehört und aus dem Bezirk XXXX (auch XXXX) im Gouvernment Babil stammt.Es handelt sich dabei um einen Mann, welcher seinen Angaben nach Staatsangehöriger des Irak mit sunnitischem Glaubensbekenntnis ist, der Volksgruppe der Araber angehört und aus dem Bezirk römisch 40 (auch römisch 40 ) im Gouvernment Babil stammt.
Anlässlich der Erstbefragung am 03.08.2014 durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab die beschwerdeführende Partei an, dass sie gemeinsam mit ihrem Bruder - dieser stellte wie die bP in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz - am 28.06.2014 auf legale Weise mit dem Pkw in die Türkei gefahren seien. Von dort aus seinen sie mit Hilfe einer Schlepperorganisation nach Österreich gereist.
Zum Ausreisemotiv befragt gab die bP an (Auszug aus der Niederschrift):
"Warum haben Sie Ihr Land verlassen?
Wegen des Krieges. Gefährliche Lage im Irak. Sonst habe ich keine weiteren Fluchtgründe."
Im Falle einer Rückkehr habe sie Angst um ihr Leben und sie würde umgebracht werden.
In der nachfolgenden Einvernahme beim Bundesamt brachte die bP am 08.11.2016 zu ihrer ausreisekausalen Problemlage im Herkunftsstaat im Wesentlichen Folgendes vor:
"[...]
F: Verstehen sie den Dolmetsch einwandfrei?
A: Ja, ohne Probleme.
V: Sie werden nunmehr ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen können. Wenn Sie nachträglich behaupten den Dolmetscher nicht verstanden zu haben, unterliegt dies der freien Beweiswürdigung.
[...]
F. Haben Sie im Verfahren bis dato, bei den bisherigen Befragungen, der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht und wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt? Wurde alles richtig protokolliert?
A. Ja. Ich kann mich aber nicht mehr erinnern ob alles rückübersetzt wurde. Nachgefragt: Ich kann mich nicht mehr erinnern, aber ich glaube dass ich unterschrieben habe.
[...]
F.: Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern? Z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc.?
A: Ich bin 1974 geboren und dann von 1981 bis 1987 in die Grundschule gegangen. Ab 1987 habe ich als Mechaniker gearbeitet und dann später nebenbei noch als Taxifahrer. 7 Jahre habe ich auch als LKW-Fahrer gearbeitet. Danach dann auch als Taxifahrer. Die letzte Tätigkeit die ich ausgeübt habe war Taxifahrer bis zu meiner Ausreise. Ich habe abwechselnd als Taxifahrer und als Mechaniker gearbeitet.
AW gibt an, sich nicht mehr genau zu erinnern.
F: Haben Sie eine Berufsausbildung?
A: Nein ich habe als Mechaniker von meinem Vater gelernt.
F: Wie lange bis zu Ihrer Ausreise haben Sie gearbeitet?
A: So ungefähr bis 10 Tage vor dem 28.6.2014 (wo ich den Irak verlassen habe) etwa habe ich gearbeitet.
[...]
A: Ich konnte gut leben davon.
F: Wo war ihr letzter Wohnort im Irak?
A: Babel, XXXXStadtteil XXXX.A: Babel, XXXXStadtteil römisch 40 .
F: Haben Sie als Taxifahrer in Babel gearbeitet?
A: Meine Tätigkeit als Taxifahrer war meistens mit meiner Familie. Ich habe meistens Familien gefahren, weil ich Angst vor den jungen Leuten hatte.
F: Wo verbrachten Sie die letzte Nacht vor Ihrer Flucht?
A: Zuhause.
F: Haben Sie alleine gelebt?
A: Nein ich habe mit meinem Vater und meinen Geschwistern zusammen gelebt im Elternhaus.
F: Wann haben Sie den Irak verlassen? Das genaue Datum?
A: Am 28.6.2014.
F: Haben Sie den Irak legal verlassen?
A: Legal mit dem Reisepass vom Nordirak aus
F: Welche Verwandte leben noch im Irak?
A: Meine Schwester und mein Vater. Der Rest meiner Familie lebt in der Türkei.
[...]
F: Wo lebt Ihr Vater, in einem eigenen Haus?
A: Ja immer noch in unserem Haus.
[...]
F: Wer lebt jetzt noch in dem Haus?
A: Mein Vater lebt alleine dort. Meine Schwester lebt ein bisschen außerhalb. Sie ist verheiratet und lebt mit Ihrem Mann. Mein Vater ist behindert. Nachgefragt: Er kann alleine leben.
F: Wovon lebt Ihr Vater?
A: Mein Vater arbeitet immer noch als Taxifahrer.
F: Haben Sie Geschwister?
A: Ja, ich habe 6 Geschwister, 4 Brüder und 2 Schwestern.
F: Wie heißen Ihre Brüder, wie alt sind Sie und wo leben Sie?
A: XXXX XXXX, XXXX geboren, ist in der TürkeiA: römisch 40 römisch 40 , römisch 40 geboren, ist in der Türkei
XXXX XXXX, XXXX geboren, in der Türkeirömisch 40 römisch 40 , römisch 40 geboren, in der Türkei
XXXX XXXX, XXXX, XXXX geboren, lebt in Schwedenrömisch 40 römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 geboren, lebt in Schweden
XXXX XXXX, XXXX geboren, lebt in Örömisch 40 römisch 40 , römisch 40 geboren, lebt in Ö
F: Wie heißen Ihre Schwestern, wie alt sind Sie und wovon leben Sie?
A: XXXX XXXX, XXXX geboren, in der TürkeiA: römisch 40 römisch 40 , römisch 40 geboren, in der Türkei
XXXX XXXX, XXXX geboren, lebt im Irakrömisch 40 römisch 40 , römisch 40 geboren, lebt im Irak
F: Haben Sie noch Kontakt mit Ihren Familienangehörigen?
A: Fast gar nicht. Als ich nach Ö gekommen bin, hatten wir noch ein wenig Kontakt, aber jetzt fast gar nicht mehr.
F: Wann hatten Sie zuletzt Kontakt mit Ihren Familienangehörigen?
A: Das ist sicher schon 20 Monate her.
F: Ist es schwer die Angehörigen zu kontaktieren oder warum haben Sie fast keinen Kontakt?
A: Das ist mir nicht so wichtig. Jeder Mensch geht seinen Weg.
F: Das heißt sie wissen auch nicht wie es ihrem Vater im Irak geht?
A: ich weiß es nur von meinem Bruder. Ich versuche zu vergessen und will keinen Kontakt.
F: Wie geht es dem Vater im Irak, was sagt Ihnen der Bruder?
A: Es geht ihm gut.
F: Haben Sie Verwandte oder Bekannte in Österreich, wo wohnen diese?
A: Ich habe meinen Bruder XXXX hier, sonst niemanden.A: Ich habe meinen Bruder römisch 40 hier, sonst niemanden.
F: Hatte ihre Familie Probleme durch ihre Ausreise?
A: Nein, meine Familie hat nichts zu tun mit meiner Ausreise. Die haben ihre eigene Geschichte.
[...]
F: War Österreich ihr Zielland?
A: Mein Reiseziel war von Anfang an Wien.
F: Hatten Sie ein Visum für die Türkei?
A: Ja, ich hatte ein Visum.
F: Gab es Probleme bei ihrer Ausreise im Irak?
A: Nein.
[...]
F.: Beantworten Sie die nachstehenden Fragen mit "Ja" oder "Nein". Sie haben später noch die Gelegenheit, sich ausführlich zu diesen Fragen zu äußern:
F.: Sind Sie vorbestraft oder waren Sie in Ihrem Heimatland inhaftiert oder hatten Sie Probleme mit den Behörden in der Heimat?