TE Bvwg Erkenntnis 2019/1/15 W103 2203786-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 15.01.2019
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

15.01.2019

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §57
AsylG 2005 §8 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
FPG §55
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. AsylG 2005 § 8 heute
  2. AsylG 2005 § 8 gültig ab 01.03.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/2025
  3. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 28.02.2027 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  6. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 8 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 55 heute
  2. FPG § 55 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  3. FPG § 55 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  4. FPG § 55 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  5. FPG § 55 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  6. FPG § 55 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009

Spruch

W103 2203786-1/4E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Auttrit als Einzelrichter über die Beschwerde von XXXX , geb. XXXX , StA. Russische Föderation, vertreten durch die XXXX , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.07.2018, Zl. 1077650000-150846298, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Auttrit als Einzelrichter über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Russische Föderation, vertreten durch die römisch 40 , gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 18.07.2018, Zl. 1077650000-150846298, zu Recht erkannt:

A) Die Beschwerde wird gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1, §§ 57, § 10 Abs. 1 Z 3 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG sowie § 52 Abs. 2 Z 2 und Abs. 9, § 46, § 55 FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.A) Die Beschwerde wird gemäß Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz eins,, Paragraphen 57,, Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, AsylG 2005 idgF in Verbindung mit Paragraph 9, BFA-VG sowie Paragraph 52, Absatz 2, Ziffer 2 und Absatz 9,, Paragraph 46,, Paragraph 55, FPG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.B) Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgangrömisch eins. Verfahrensgang

1. Der nunmehrige Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation aus der Teilrepublik Tschetschenien, stellte am 13.07.2015 infolge illegaler Einreise den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz, zu welchem er am 15.07.2015 vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes niederschriftlich erstbefragt wurde. Der Beschwerdeführer gab zusammengefasst an, er sei Moslem und Tschetschene; er sei gemeinsam mit seiner Mutter nach Österreich gereist, wo sich zwei Brüder bereits seit dem Jahr 2005 aufhielten. Zu seinem Fluchtgrund führte der Beschwerdeführer aus, er sei Ende Mai 2015 als Fahrzeug-Lenker auf dem Weg nach Hause von zwei bewaffneten unbekannten Männern angehalten worden, welche ihn aufgefordert hätten, ihnen künftig Nahrungsmittel an verschiedene Orte zu bringen. Der Beschwerdeführer habe insgesamt dreimal Essen gekauft und dieses an den Ort gebracht, welchen ihm die Männer telefonisch mitgeteilt hätten. Ende Juni 2015 habe er im Fernsehen gehört, dass Widerstandskämpfer festgenommen worden wären. Er wisse nicht, wer die Männer gewesen wären und wo diese verhaftet worden seien. Der Beschwerdeführer habe Angst bekommen, da er befürchtet hätte, dass es dieselben Männer hätten sein können, welche ihn zur Zusammenarbeit aufgefordert hätten. Aus diesem Grund habe er sich entschlossen, Tschetschenien gemeinsam mit seiner Mutter zu verlassen. Der Beschwerdeführer und seine Mutter hätten nicht nach Österreich gewollt. Sichergestellt wurde der russische Führerschein des Beschwerdeführers im Original.

Am 14.05.2018 wurde der Beschwerdeführer im Beisein einer Dolmetscherin für die russische Sprache und seines Bruders als Vertrauensperson niederschriftlich vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen. Eingangs bestätigte der Beschwerdeführer, sich einwandfrei mit der anwesenden Dolmetscherin verständigen zu können und sich psychisch und physisch zur Durchführung der Einvernahme in der Lage zu fühlen. Zu seinem Gesundheitszustand gab der Beschwerdeführer an, er ginge zu einem Psychologen, nun ginge es ihm jedoch wieder gut. Er habe während des Tschetschenien-Krieges viele schreckliche Dinge gesehen und sei in ständiger Angst gewesen. Er nehme keine Medikamente ein und befürchte wegen seiner Erkrankung keine Probleme im Fall einer Rückkehr in sein Heimatland. Seine anlässlich der Erstbefragung getätigten Angaben seien ihm erinnerlich, es sei jedoch zu Fehlern gekommen. Es sei niedergeschrieben worden, dass er vor zwei Personen Angst hätte, dies sei jedoch nicht richtig. Er sei aus politischen Gründen nach Österreich gekommen. Ansonsten würden seine Angaben stimmen. Wenn es keine Gefahr für ihn gegeben hätte, wäre er nicht nach Österreich gekommen.

Die weitere Befragung des Beschwerdeführers nahm in ihren gegenständlich relevanten Teilen den folgenden Verlauf:

"(...) Angaben zur Person und Lebensumständen:

Ich bin am XXXX im Dorf XXXX , in der Region XXXX , Tschetschenien, geboren. Ich bin dort mit meiner Familie, meinen Eltern, eine Schwester, vier Brüder, aufgewachsen. Ich habe dort zehn Klassen die Grundschule besucht. Nach der Schule habe ich den Grundwehrdienst gemacht. Dann habe ich den Führerschein gemacht und habe ich als Chauffeur gearbeitet. Ich bin mit einem Bus, zwischen XXXX und XXXX , gefahren. Diese Arbeit habe ich von 2007 bis 2015 gemacht. Ich habe Personen transportiert.Ich bin am römisch 40 im Dorf römisch 40 , in der Region römisch 40 , Tschetschenien, geboren. Ich bin dort mit meiner Familie, meinen Eltern, eine Schwester, vier Brüder, aufgewachsen. Ich habe dort zehn Klassen die Grundschule besucht. Nach der Schule habe ich den Grundwehrdienst gemacht. Dann habe ich den Führerschein gemacht und habe ich als Chauffeur gearbeitet. Ich bin mit einem Bus, zwischen römisch 40 und römisch 40 , gefahren. Diese Arbeit habe ich von 2007 bis 2015 gemacht. Ich habe Personen transportiert.

F: Für wen haben Sie gearbeitet?

A: Der Bus gehörte mir, ich war bei einer Firma, namens XXXX angestellt. Ich habe eine Reiseroute gekauft und die bin ich dann gefahren. Jeder musste eine Reiseroute kaufen.A: Der Bus gehörte mir, ich war bei einer Firma, namens römisch 40 angestellt. Ich habe eine Reiseroute gekauft und die bin ich dann gefahren. Jeder musste eine Reiseroute kaufen.

...

Erzählen Sie bitte weiter:

A: Wir hatten ein Haus, dort habe ich mit meiner Familie gelebt. Ich habe gearbeitet, bis zu meiner Ausreise nach Österreich. Ich bin jeden Tag in die Arbeit gefahren. Ich bin eigentlich fast jeden Tag mit dem Bus gefahren. Wenn man Geld verdienen will, muss man auch viel arbeiten. Ich habe die ganze Zeit im Elternhaus gelebt.

F: Wo haben Ihre Geschwister gelebt?

A: Mein älterer Bruder und meine Schwester leben seit 16 Jahren nicht mehr bei uns. Ich habe immer bei meiner Mutter gelebt.

F: Sind Sie verheiratet?

A: Bei uns macht man das nicht offiziell. Ich bin traditionell verheiratet.

F: Wo befindet sich Ihre Frau?

A: Ich habe mich dann scheiden lassen, nach eineinhalb Monaten. Sie befindet sich in Jordanien, sie ist jordanische Staatsbürgerin.

F: Wann haben Sie geheiratet?

A: Im Jahr 2008.

F: Haben Sie Kinder?

A: Ja, eine Tochter.

F: Wo befindet sich Ihre Tochter?

A: Sie lebt bei meiner Schwester in XXXX .A: Sie lebt bei meiner Schwester in römisch 40 .

F: Warum lebt Ihre Tochter nicht bei ihrer eigenen Mutter?

A: Sie wollte es nicht. Zuerst war meine Tochter bei ihrer Mutter und dann hat meine Ex-Frau gesagt, dass es meine Tochter ist und ich für sie sorgen soll.

F: Warum befindet sich dann Ihre Tochter nicht bei Ihnen?

A: Bevor ich ausgereist bin hat meine Tochter zwei Jahre bei mir gelebt. Bis zum 5. Lebensjahr hat meine Tochter bei meiner Ex-Frau gelebt, dann hat sie mir mein Kind gegeben. Ich musste dann schnell ausreisen. Ich wollte, dass meine Ex-Frau auf mein Kind schaut, aber sie ist dann auch weggefahren. Ich habe dann meine Tochter bei meiner Schwester in XXXX gelassen.A: Bevor ich ausgereist bin hat meine Tochter zwei Jahre bei mir gelebt. Bis zum 5. Lebensjahr hat meine Tochter bei meiner Ex-Frau gelebt, dann hat sie mir mein Kind gegeben. Ich musste dann schnell ausreisen. Ich wollte, dass meine Ex-Frau auf mein Kind schaut, aber sie ist dann auch weggefahren. Ich habe dann meine Tochter bei meiner Schwester in römisch 40 gelassen.

F: Was haben Ihre Eltern gearbeitet?

A: Meine Mutter hat sich mit Tabakanbau beschäftigt. Wir hatten auch eine Landwirtschaft, wir hatten Kühe. Mein Vater hat als Chauffeur gearbeitet.

F: Was haben Ihre Brüder gearbeitet?

A: Mein Bruder XXXX hat sich mit Handel beschäftigt, er hat Lebensmittel verkauft. Auch meine Schwester beschäftigt sich mit Lebensmittelhandel. XXXX hat als Bewacher im Innenministerium gearbeitet, bis 1999. XXXX hat im Krankenhaus, als Arzthelfer gearbeitet.A: Mein Bruder römisch 40 hat sich mit Handel beschäftigt, er hat Lebensmittel verkauft. Auch meine Schwester beschäftigt sich mit Lebensmittelhandel. römisch 40 hat als Bewacher im Innenministerium gearbeitet, bis 1999. römisch 40 hat im Krankenhaus, als Arzthelfer gearbeitet.

F: Wo haben Sie sich zuletzt aufgehalten?

A: Ich habe von meiner Geburt bis zuletzt in XXXX , gelebt. Von 30.06. bis zum 09.07.2015 habe ich in XXXX , bei meiner Schwester, gelebt, ich und meine Mutter.A: Ich habe von meiner Geburt bis zuletzt in römisch 40 , gelebt. Von 30.06. bis zum 09.07.2015 habe ich in römisch 40 , bei meiner Schwester, gelebt, ich und meine Mutter.

F: Wie lange lebt Ihre Schwester schon in XXXX ?F: Wie lange lebt Ihre Schwester schon in römisch 40 ?

A: Seit acht Jahren.

F: Was ist mit dem Haus passiert, nachdem Sie Ihre Heimat verlassen haben?

A: Wir haben das Haus zugesperrt. Bis jetzt lebt dort keiner.

...

Angaben zum Fluchtweg:

F: Wann haben Sie sich entschlossen die Heimat zu verlassen?

A: Am 30.06.2015.

F: Können Sie sich an Ihre Angaben zum Reiseweg, die Sie in Ihren bisherigen Einvernahmen gemacht haben, erinnern?

A: Ja, diese sind richtig.

F: Wie viel mussten Sie für die Reise bis nach Österreich bezahlen?

A: Mein Bruder XXXX hat gesagt, dass ich jeden DS-Dollar 3.000,-- zahlen muss. Ich habe insgesamt US-Dollar 6.000,-- bezahlt.A: Mein Bruder römisch 40 hat gesagt, dass ich jeden DS-Dollar 3.000,-- zahlen muss. Ich habe insgesamt US-Dollar 6.000,-- bezahlt.

F: Wo befindet sich Ihr Bruder XXXX ?F: Wo befindet sich Ihr Bruder römisch 40 ?

A: Er lebt in XXXX .A: Er lebt in römisch 40 .

...

F: Woher hatten Sie dieses Geld?

A: Mein Bruder XXXX hat alles organisiert und auch bezahlt. Er hatte die finanzielle Möglichkeit um mir diese Reise zu organisieren.A: Mein Bruder römisch 40 hat alles organisiert und auch bezahlt. Er hatte die finanzielle Möglichkeit um mir diese Reise zu organisieren.

...

F: Warum sind Sie ausgerechnet nach Österreich gereist?

A: Ich wollte in ein sicheres Land kommen. Ich wollte zwar nach Österreich, aber man konnte mir nicht garantieren, dass ich 100%ig nach Österreich kommen werde. Ich habe hier zwei Brüder.

F: Warum blieb Ihre Mutter nicht in XXXX bei Ihrer Schwester oder Ihrem Bruder?F: Warum blieb Ihre Mutter nicht in römisch 40 bei Ihrer Schwester oder Ihrem Bruder?

A: Sie wollten das nicht. Meine Geschwister hatten Angst, dass sie deswegen verfolgt werden. Meine Mutter wollte dort auch nicht bleiben, sie hat ja ständig bei mir gelebt, seitdem ich mich erinnere.

...

Angaben zum Fluchtgrund:

F: Was war der konkrete Grund, warum Sie die Heimat verlassen haben? Erzählen Sie bitte möglichst chronologisch über alle Ereignisse, die Sie zum Verlassen der Heimat veranlasst haben (freie Erzählung)!

A: Ich habe gearbeitet. Ich habe Personen befördert, von XXXX nach XXXX . Eines Tages fuhr ich von der Arbeit nach Hause und wurde angehalten, dies war zwischen XXXX und XXXX , in der Siedlung XXXX . Ich wurde von zwei bewaffneten Personen in Tarnanzügen angehalten. Sie hatten keine Abzeichen und trugen Bärte. Sie haben mir gleich mein Telefon abgenommen. Sie haben gesagt, dass sie mich schon lange beobachten und sie wissen, dass ich jeden Tag auf diesem Weg unterwegs bin. Sie haben dann von mir gefordert, dass ich jeden Tag, wenn sie mich anrufen Lebensmitteln für sie bringe. Ich habe den Leuten gesagt, dass ich von der Obrigkeit bestraft werde, wenn man in Erfahrung bringt, dass ich mit ihnen in Kontakt war. Ich habe gesagt, dass meine Mutter krank ist und dass man mich weiter fahren lassen soll. Die Leute wollten aber nicht auf mich hören. Sie haben mir gesagt, dass ich mit ihnen zusammenarbeiten soll und ihnen Lebensmitteln bringen soll, da man sonst mit mir tätlich abrechnen wird, oder man der Obrigkeit mitteilen wird, dass ich mit den Kämpfern zusammenarbeite und ihnen Lebensmitteln bringe. Ich hatte keine andere Möglichkeit und habe dem zugestimmt. Ich hatte keine andere Möglichkeit, weil man mich bedroht hat. Dann wurde ich freigelassen und durfte ich nach Hause fahren. Am 01.06.2015 wurde ich angerufen und man hat mir gesagt, dass ich ihnen Lebensmitteln bringen soll. Am 28.05.2015 wurde ich das erste Mal angehalten und dann nach drei oder vier Tagen, also am 01.06.2015 wurde ich angerufen. Man hat mich angerufen und mir gesagt, dass ich Lebensmitteln bringen soll. Man hat mir auch gesagt, welche Lebensmitteln ich bringen soll. Ich sollte vier Kartons mit Energydrinks, 20kg Trockenfleisch, 10kg Maismehl und 5 Packungen Snickers-Schokolade bringen. Ich habe gesagt, dass ich unterwegs bin und erst um 9:00 Uhr, am Abend, kommen kann. Man hat mir gesagt, wohin ich kommen kann. Ich bin dann einkaufen gegangen und habe die Lebensmitteln besorgt, ich habe das gekauft, was man mir gesagt hat. Um 19:00 Uhr bin ich dann von XXXX weggefahren, zwei Stunden später war ich in XXXX . Ich bin dann zu der Stelle gefahren, die ausgemacht war. Ich habe dann 20 Minuten gewartet. Es kamen dann zwei Personen auf mich zu, ich habe ihnen die Lebensmitteln gegeben, ich habe das insgesamt dreimal gemacht, ich wurde jedes Mal angerufen. Das letzte Mal, das dritte Mal, habe ich die Lebensmittel am 15.06.2015 transportiert. Ich habe dasselbe gekauft, wie beim ersten Mal. Man hat mir jedes Mal eine andere Übergabestelle genannt. Am 29.06.2015 bin ich mit meinen Freunden zusammengesessen, wir haben Fern gesehen, es war um 20:00 Uhr, es wurde berichtet, dass eine Kämpfertruppe in der Region XXXX ergriffen wurde. Das hat mich beunruhigt. Ich dachte, dass das möglicherweise die Leute sind, denen ich die Lebensmitteln gebracht habe und ich deswegen Probleme seitens der Obrigkeit bekommen kann, dass ich deswegen bestraft werden könnte. Am nächsten Tag in der Früh hat mich ein guter Freund angerufen, er arbeitet bei der Polizei, er hat mir gesagt, dass einer von den ergriffenen Kämpfern berichtet hat, dass ich den Kämpfern die Lebensmitteln gebracht habe und ich so schnell wie möglich ausreisen soll, da ich von der Polizei geholt werde. Ich habe schnell meine Mutter mitgenommen und dann bin ich zu meiner Schwester zu XXXX gefahren. Dann bin ich zu meinem Bruder in XXXX gegangen und habe ihm erklärt, was passiert ist. Ich habe ihm gesagt, dass ich an einen sicheren Ort fahren möchte. Mein Bruder hat gesagt, dass er mir die Reise organisieren wird. Am 30.06.2015 habe ich das endgültig entschieden und am 09.07.2015 bin ich mit meiner Mutter von XXXX ausgereist. Wir sind mit einem geschlossenen Bus ausgereist.A: Ich habe gearbeitet. Ich habe Personen befördert, von römisch 40 nach römisch 40 . Eines Tages fuhr ich von der Arbeit nach Hause und wurde angehalten, dies war zwischen römisch 40 und römisch 40 , in der Siedlung römisch 40 . Ich wurde von zwei bewaffneten Personen in Tarnanzügen angehalten. Sie hatten keine Abzeichen und trugen Bärte. Sie haben mir gleich mein Telefon abgenommen. Sie haben gesagt, dass sie mich schon lange beobachten und sie wissen, dass ich jeden Tag auf diesem Weg unterwegs bin. Sie haben dann von mir gefordert, dass ich jeden Tag, wenn sie mich anrufen Lebensmitteln für sie bringe. Ich habe den Leuten gesagt, dass ich von der Obrigkeit bestraft werde, wenn man in Erfahrung bringt, dass ich mit ihnen in Kontakt war. Ich habe gesagt, dass meine Mutter krank ist und dass man mich weiter fahren lassen soll. Die Leute wollten aber nicht auf mich hören. Sie haben mir gesagt, dass ich mit ihnen zusammenarbeiten soll und ihnen Lebensmitteln bringen soll, da man sonst mit mir tätlich abrechnen wird, oder man der Obrigkeit mitteilen wird, dass ich mit den Kämpfern zusammenarbeite und ihnen Lebensmitteln bringe. Ich hatte keine andere Möglichkeit und habe dem zugestimmt. Ich hatte keine andere Möglichkeit, weil man mich bedroht hat. Dann wurde ich freigelassen und durfte ich nach Hause fahren. Am 01.06.2015 wurde ich angerufen und man hat mir gesagt, dass ich ihnen Lebensmitteln bringen soll. Am 28.05.2015 wurde ich das erste Mal angehalten und dann nach drei oder vier Tagen, also am 01.06.2015 wurde ich angerufen. Man hat mich angerufen und mir gesagt, dass ich Lebensmitteln bringen soll. Man hat mir auch gesagt, welche Lebensmitteln ich bringen soll. Ich sollte vier Kartons mit Energydrinks, 20kg Trockenfleisch, 10kg Maismehl und 5 Packungen Snickers-Schokolade bringen. Ich habe gesagt, dass ich unterwegs bin und erst um 9:00 Uhr, am Abend, kommen kann. Man hat mir gesagt, wohin ich kommen kann. Ich bin dann einkaufen gegangen und habe die Lebensmitteln besorgt, ich habe das gekauft, was man mir gesagt hat. Um 19:00 Uhr bin ich dann von römisch 40 weggefahren, zwei Stunden später war ich in römisch 40 . Ich bin dann zu der Stelle gefahren, die ausgemacht war. Ich habe dann 20 Minuten gewartet. Es kamen dann zwei Personen auf mich zu, ich habe ihnen die Lebensmitteln gegeben, ich habe das insgesamt dreimal gemacht, ich wurde jedes Mal angerufen. Das letzte Mal, das dritte Mal, habe ich die Lebensmittel am 15.06.2015 transportiert. Ich habe dasselbe gekauft, wie beim ersten Mal. Man hat mir jedes Mal eine andere Übergabestelle genannt. Am 29.06.2015 bin ich mit meinen Freunden zusammengesessen, wir haben Fern gesehen, es war um 20:00 Uhr, es wurde berichtet, dass eine Kämpfertruppe in der Region römisch 40 ergriffen wurde. Das hat mich beunruhigt. Ich dachte, dass das möglicherweise die Leute sind, denen ich die Lebensmitteln gebracht habe und ich deswegen Probleme seitens der Obrigkeit bekommen kann, dass ich deswegen bestraft werden könnte. Am nächsten Tag in der Früh hat mich ein guter Freund angerufen, er arbeitet bei der Polizei, er hat mir gesagt, dass einer von den ergriffenen Kämpfern berichtet hat, dass ich den Kämpfern die Lebensmitteln gebracht habe und ich so schnell wie möglich ausreisen soll, da ich von der Polizei geholt werde. Ich habe schnell meine Mutter mitgenommen und dann bin ich zu meiner Schwester zu römisch 40 gefahren. Dann bin ich zu meinem Bruder in römisch 40 gegangen und habe ihm erklärt, was passiert ist. Ich habe ihm gesagt, dass ich an einen sicheren Ort fahren möchte. Mein Bruder hat gesagt, dass er mir die Reise organisieren wird. Am 30.06.2015 habe ich das endgültig entschieden und am 09.07.2015 bin ich mit meiner Mutter von römisch 40 ausgereist. Wir sind mit einem geschlossenen Bus ausgereist.

F: Hatten Sie sonst irgendwelche Probleme in Ihrer Heimat?

A: Nein, sonst hatte ich keine Probleme. Das war das wichtigste Problem.

F: Warum haben Sie diesen "Kämpfern" geholfen?

A: Weil man mich dazu gezwungen hat. Man hat mich bedroht.

F: Wie wurden Sie bedroht?

A: Man hat mir gesagt, dass man mich umbringen wird, wenn ich mich weigern werde, mit den Leuten zusammenzuarbeiten.

F: Warum haben Sie sich nicht an die Polizei gewandt?

A: Weil die Kämpfer dann mit mir und meiner Mutter tätlich abgerechnet hätten.

F: Warum wissen Sie das?

A: Leute verschwinden einfach.

F: Sie hatten auch einen Freund bei der Polizei! Warum haben Sie diesen nicht davon erzählt?

A: Dieser kann mich ja auch nicht immer bewachen. Ich wurde auch mit dem Tod bedroht.

F: Was ist jetzt gefährlicher, die Polizei oder die Kämpfer?

A: Beide sind für mich gefährlich.

F: Warum haben Sie sich dann entschieden den Kämpfern zu helfen?

A: Ich hatte keine andere Möglichkeit. Man hätte mich dort gleich umbringen können und mich eingraben können. Die Leute waren bewaffnet.

F: Wer war bewaffnet?

A: Die Kämpfer, die mich damals angehalten haben. Ich war in Gefahr, deswegen konnte ich nicht anders reagieren. Man hätte mich dort auch gleich umbringen können.

F: Warum sollte man Sie umbringen?

A: Ich hatte keine andere Möglichkeit, ich war damit einverstanden, Lebensmitteln zu bringen. Die Leute die den Kämpfern helfen verschwinden einfach.

F: Warum verschwinden diese Leute?

A: Weil die Obrigkeit erfahren hat, dass diese Leute den Kämpfern geholfen haben.

F: Haben Sie Geld für die Lebensmittellieferung bekommen?

A: Nein.

F: Wer hat diese Lebensmitteln bezahlt?

A: Ich von meinem eigenen Geld.

F: Warum haben Sie sich nicht an die Polizei gewandt?

A: Ich hatte Angst, dass man mit mir tätlich abrechnet, dies wurde mir angedroht.

F: Wen meinen Sie mit Obrigkeit?

A: Die russische Obrigkeit, die Polizei, die verschiedenen Behörden.

F: Wann wurden Sie das erste Mal von diesen Leuten angehalten?

A: Am 28.05.2015, am Abend.

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten