RS OGH 2019/1/24 12Os107/18d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2019
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Norm

StGB §167

Rechtssatz

Der auf eine im Wege der Scheinkonkurrenz verdrängte, nicht reuefähige strafbare Handlung zurückgehende Schaden gilt nur dann als „deliktstypisch“, wenn diese strafbare Handlung gegen das selbe Rechtsgut gerichtet ist wie die reuefähige, von der sie verdrängt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132411

Im RIS seit

27.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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