RS OGH 2023/6/22 15Os128/18i; 12Os55/23i

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Veröffentlicht am 21.11.2018
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Rechtssatz

Im Fall eines behaupteten Handelns in Abwehr eines (vermeintlichen oder tatsächlichen) Angriffs im asthenischen Affekt kommt eine Tatbeurteilung nach § 76 StGB nicht in Frage, weil § 3 Abs 2 StGB insofern die speziellere und weiterreichende Norm darstellt.Im Fall eines behaupteten Handelns in Abwehr eines (vermeintlichen oder tatsächlichen) Angriffs im asthenischen Affekt kommt eine Tatbeurteilung nach Paragraph 76, StGB nicht in Frage, weil Paragraph 3, Absatz 2, StGB insofern die speziellere und weiterreichende Norm darstellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132390

Im RIS seit

15.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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