RS OGH 2018/11/20 10ObS112/18w

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Veröffentlicht am 20.11.2018
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Rechtssatz

Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in? oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach Paragraph 6, Absatz eins, oder Absatz 3, KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in? oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach Paragraph 27, Absatz 3, Ziffer eins, KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132378

Im RIS seit

12.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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