Norm
KBGG §27 Abs3 Z1Rechtssatz
Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach § 6 Abs 1 oder Abs 3 KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in? oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach § 27 Abs 3 Z 1 KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.Behauptet der Krankenversicherungsträger das Ruhen des Kinderbetreuungsgeldes nach Paragraph 6, Absatz eins, oder Absatz 3, KBGG und entspricht er deshalb dem Antrag auf Zuerkennung von Kinderbetreuungsgeld durch die Anrechnung einer in? oder ausländischen Leistung nicht zur Gänze, muss er nach Paragraph 27, Absatz 3, Ziffer eins, KBGG einen Bescheid über die nur teilweise Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes erlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132378Im RIS seit
12.02.2019Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019