RS Lvwg 2018/12/21 LVwG-AV-576/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

21.12.2018

Norm

AWG 2002 §1 Abs3
AWG 2002 §2
AWG 2002 §15
AWG 2002 §73 Abs1

Rechtssatz

Für die Verwirklichung des objektiven Abfallbegriffes reicht die bloße Möglichkeit einer Gefährdung von Schutzgütern iSd § 1 Abs 3 AWG 2002 aus und kommt es nicht darauf an, dass eine konkrete Gefahrensituation nachweisbar ist (vgl VwGH 2010/07/0175, 2013/07/0236).

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsauftrag; Abfalleigenschaft; Verfahrensrecht; Sache des Verfahrens; Verpflichteter;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.576.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2019
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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