RS OGH 2018/10/3 5Ob157/18a

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Veröffentlicht am 03.10.2018
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Norm

EuErbVO Art68
GBG §20
AußStrG §182a
BGB §2032
BGB §2033
BGB §2038

Rechtssatz

Anmerkung der Verfügungsbeschränkung eines Miterben, dessen Miteigentumsrecht aufgrund eines deutschen Erbscheins   einzutragen ist, lässt sich ohne Schwierigkeiten ihrer Art nach in die Kategorie jener Anmerkungen einordnen, die das österreichische Registerrecht mit § 20 lit a GBG ermöglicht. Sie stellt die Rechtsstellung des Miterben klar und dient der Rechtssicherheit. Ein besonderes Feststellungsverfahren ist nicht notwendig.

Entscheidungstexte

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132360

Im RIS seit

23.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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