RS OGH 2018/10/23 4Ob179/18d

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Veröffentlicht am 23.10.2018
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Norm

FAGG §16

Rechtssatz

Bei der Berechnung des aliquoten Abgeltungsbetrags ist auf den Gesamtumfang der geschuldeten Leistung abzustellen und zu beurteilen, ob dafür eine bestimmte Quantität (ein bestimmtes Volumen) oder die Zeitkomponente maßgebend ist. Kommt es auf die Zeitkomponente an, so ist der pro rata temporis?Grundsatz maßgebend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132354

Im RIS seit

14.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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