RS OGH 2018/10/30 1R90/18i

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Veröffentlicht am 30.10.2018
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Rechtssatz

Ein Präklusionsbeschluss nach § 279 Abs 1 ZPO kann auch außerhalb einer mündlichenEin Präklusionsbeschluss nach Paragraph 279, Absatz eins, ZPO kann auch außerhalb einer mündlichen

Verhandlung gefasst werden kann, vorausgesetzt der Gegner hat zuvor ausreichend

Gelegenheit, zu einem darauf abzielenden Antrag Stellung zu nehmen.

Gegenteilig: RS0036930

Entscheidungstexte

Schlagworte

Präklusion, Beweisbefristung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000936

Im RIS seit

10.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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