RS OGH 2018/10/30 2Ob88/18g

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Veröffentlicht am 30.10.2018
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Rechtssatz

Soweit sich eine Vorsorgevollmacht auf Angelegenheiten bezieht, für die nach § 1008 Satz 2 ABGB an sich eine Einzelvollmacht erforderlich wäre, kann diesem Erfordernis jedenfalls im Fall einer Vorsorgevollmacht dadurch Genüge getan werden, dass im Rahmen einer allgemeinen Vollmacht die Gattung dieser Angelegenheiten angeführt wird.Soweit sich eine Vorsorgevollmacht auf Angelegenheiten bezieht, für die nach Paragraph 1008, Satz 2 ABGB an sich eine Einzelvollmacht erforderlich wäre, kann diesem Erfordernis jedenfalls im Fall einer Vorsorgevollmacht dadurch Genüge getan werden, dass im Rahmen einer allgemeinen Vollmacht die Gattung dieser Angelegenheiten angeführt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132334

Im RIS seit

10.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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