Norm
NO §68Rechtssatz
Zum Inhalt des Geschäfts, der nach § 68 Abs 1 lit e NO in den Notariatsakt aufzunehmen und daher nach § 68 Abs 1 lit f NO auch zu verlesen ist, gehören bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe (§ 1 lit d NotAktsG) und bei der Widmung von Vermögen in einer Stiftungserklärung (§ 39 PSG) auch die geschenkten bzw gewidmeten Sachen.Zum Inhalt des Geschäfts, der nach Paragraph 68, Absatz eins, Litera e, NO in den Notariatsakt aufzunehmen und daher nach Paragraph 68, Absatz eins, Litera f, NO auch zu verlesen ist, gehören bei einer Schenkung ohne wirkliche Übergabe (Paragraph eins, Litera d, NotAktsG) und bei der Widmung von Vermögen in einer Stiftungserklärung (Paragraph 39, PSG) auch die geschenkten bzw gewidmeten Sachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132336Im RIS seit
10.01.2019Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020