RS OGH 2021/5/27 14Os124/18v, 12Os141/20g

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Veröffentlicht am 11.12.2018
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Rechtssatz

Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur ein mal verwirklicht.Das Vergehen des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach Paragraph 269, Absatz eins, StGB wird bei uno actu erfolgter Hinderung mehrerer amtshandelnder Beamter, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, nur ein mal verwirklicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132341

Im RIS seit

10.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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