RS OGH 2018/2/21 3Ob166/17h

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Veröffentlicht am 21.02.2018
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Norm

AußStrG §120 Satz2

Rechtssatz

Allein durch die Bestellung des einstweiligen Sachwalters kommt es nicht zur konstitutiven Beschränkung der Geschäftsfähigkeit. Eine solche muss vielmehr vom Gericht ausdrücklich angeordnet werden (so bereits 10 ObS 25/16y).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132300

Im RIS seit

07.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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