RS OGH 2018/9/24 8Ob99/18v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.2018
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Norm

IO §213
IO §280

Rechtssatz

Ein vor dem 1. 11. 2017 eingeleitetes Abschöpfungsverfahren ist bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 213 Abs 1 Z 1 IO aF auch weiterhin nach dieser Gesetzesstelle zu beenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132296

Im RIS seit

05.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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