RS OGH 2018/9/27 9ObA5/18b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2018
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Norm

ABGB §877
PatentG idF vor BGBl I 2016/71 §58a

Rechtssatz

Das aus der Teilrechtsfähigkeit erfließende Recht, Vermögen und Rechte zu erwerben, umfasst auch die Befugnis, erworbenes Vermögen gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen oder rechtsgrundlose Verschiebungen zu schützen. Das ist eine notwendige Konsequenz des Rechts auf Vermögen und muss auch für teilrechtsfähige Rechtspersönlichkeit nicht gesondert normiert werden.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 5/18b
    Entscheidungstext OGH 27.09.2018 9 ObA 5/18b
    Beisatz: Hier: Geltendmachung von Kondiktionsansprüchen nach § 877 ABGB, deren Ziel die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nichtiger Rechtsgeschäfte ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132291

Im RIS seit

03.12.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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