Rechtssatz
Das aus der Teilrechtsfähigkeit erfließende Recht, Vermögen und Rechte zu erwerben, umfasst auch die Befugnis, erworbenes Vermögen gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen oder rechtsgrundlose Verschiebungen zu schützen. Das ist eine notwendige Konsequenz des Rechts auf Vermögen und muss auch für teilrechtsfähige Rechtspersönlichkeit nicht gesondert normiert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132291Im RIS seit
03.12.2018Zuletzt aktualisiert am
04.12.2018