RS OGH 2018/8/14 3Ob128/18x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.08.2018
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Norm

ZustG §9 Abs3

Rechtssatz

Jedenfalls dann, wenn der neue Vertreter als mittlerweiliger Stellvertreter der früheren Parteienvertreterin Zugang zu deren Kanzlei hatte, reicht es für die Heilung des Zustellmangels, dass ihm das dort elektronisch zugestellte Dokument zukam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132286

Im RIS seit

26.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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