RS OGH 2018/9/26 7Ob7/18g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2018
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Norm

HeimAufG §2 Abs2

Rechtssatz

Das HeimAufG ist auf eine Nachsorgeeinrichtung für aus dem Maßnahmenvollzug Entlassene nicht anwendbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132272

Im RIS seit

19.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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