RS OGH 2018/9/11 17Os12/18w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.09.2018
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Norm

MRK Art6
StGB §302 Abs1

Rechtssatz

Der Staat, dessen Interessen im Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft vertreten werden, hat zwar ein faires Verfahren nach Art 6 MRK zu gewährleisten, ihm selbst kommt aber ein dahingehendes Recht, das Bezugspunkt des Schädigungsvorsatzes sein könnte, nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132236

Im RIS seit

31.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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