RS OGH 2018/9/11 14Os11/18a (14Os99/18t), 14Os116/21x

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Veröffentlicht am 11.09.2018
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Norm

StGB §146
StGB §153

Rechtssatz

Zum Verhältnis von Betrug und Untreue. Wird ein Schaden bereits durch das Verhalten des Getäuschten (nicht erst durch ? nachträglichen ? Befugnismissbrauch) herbeigeführt, kommt nur Betrug in Betracht. Echte (Real?)Konkurrenz ist bei einem über den Betrug hinausgehenden, untreuespezifischen Schaden (eines Dritten) denkbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132242

Im RIS seit

31.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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