RS OGH 2025/5/13 14Os11/18a (14Os99/18t); 14Os25/20p; 14Os47/21z; 14Os93/22s; 14Os17/25v

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Veröffentlicht am 11.09.2018
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Rechtssatz

Betrug verlangt Identität von Getäuschtem und Verfügendem. Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Schaden beim Verfügendem eintritt; Schadensüberwälzung spielt keine Rolle.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132241

Im RIS seit

31.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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