RS Lvwg 2018/8/1 LVwG-S-2873/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.08.2018
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

01.08.2018

Norm

ASVG §5 Abs1
ASVG §5 Abs2
ASVG §33 Abs2
VStG 1991 §44a Z1

Rechtssatz

Der Tatvorwurf der Verletzung von Meldepflichten gemäß § 33 Abs. 1 ASVG umfasst – für den Fall, dass es der Behörde nicht gelingt, einen Beschäftigungsumfang festzustellen, woraus verlässlich auf einen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigenden Anspruchslohn geschlossen werden kann – auch den Vorwurf eines Verstoßes gegen § 33 Abs. 2 ASVG. Entsprechende Feststellungen können auch im Verfahren zweiter Instanz nachgeholt werden.

Schlagworte

Sozialversicherungsrecht; Verfahrensrecht; Straferkenntnis; Tatvorwurf; Beschäftigung; Anmeldung; Pflichtversicherung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.2873.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

18.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten