Norm
DSt 1990 §41 Abs2Rechtssatz
Da § 41 Abs 2 DSt eine Untergrenze der Pauschalkosten nicht normiert, ist diese mit einer Maßeinheit der genannten Währung, somit mit einem Euro anzusetzen. Eine Bemessung mit 0 Euro kommt daher von vornherein nicht in Betracht.Da Paragraph 41, Absatz 2, DSt eine Untergrenze der Pauschalkosten nicht normiert, ist diese mit einer Maßeinheit der genannten Währung, somit mit einem Euro anzusetzen. Eine Bemessung mit 0 Euro kommt daher von vornherein nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132215Im RIS seit
09.10.2018Zuletzt aktualisiert am
20.07.2020