RS OGH 2020/6/5 30Ds5/18s, 28Ds1/19i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.2018
beobachten
merken

Norm

DSt 1990 §41 Abs2

Rechtssatz

Da § 41 Abs 2 DSt eine Untergrenze der Pauschalkosten nicht normiert, ist diese mit einer Maßeinheit der genannten Währung, somit mit einem Euro anzusetzen. Eine Bemessung mit 0 Euro kommt daher von vornherein nicht in Betracht.Da Paragraph 41, Absatz 2, DSt eine Untergrenze der Pauschalkosten nicht normiert, ist diese mit einer Maßeinheit der genannten Währung, somit mit einem Euro anzusetzen. Eine Bemessung mit 0 Euro kommt daher von vornherein nicht in Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132215

Im RIS seit

09.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

20.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten