RS OGH 2018/9/20 6Rs54/18k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.09.2018
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Norm

ZPO §54
ASGG §77

Rechtssatz

Die Verzeichnung von Kosten in einzelnen Schriftsätzen begründet Kostenersatzanspruch auch ohne Legung eines Kostenverzeichnisses im Sinne des § 54 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2018:RG0000156

Im RIS seit

03.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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