RS OGH 2018/7/3 14Os55/18x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.07.2018
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Norm

StPO §127 Abs3
BDG §163

Rechtssatz

Auch ein emeritierter und nicht mehr als Lehrender tätiger Professor einer in- oder ausländischen Universität verfügt über eine Lehrbefugnis iSd § 127 Abs 3 letzter Satz StPO (vgl VwGH 96/08/0215).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132115

Im RIS seit

03.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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