TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/10 W124 2165935-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 10.07.2018
beobachten
merken

Entscheidungsdatum

10.07.2018

Norm

AsylG 2005 §10 Abs1 Z3
AsylG 2005 §3
AsylG 2005 §57
AVG §68 Abs1
BFA-VG §9
B-VG Art.133 Abs4
FPG §46
FPG §52 Abs2 Z2
FPG §52 Abs9
  1. AsylG 2005 § 10 heute
  2. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  3. AsylG 2005 § 10 gültig ab 01.11.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  5. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  6. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  7. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 10 gültig von 09.11.2007 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2007
  10. AsylG 2005 § 10 gültig von 01.01.2006 bis 08.11.2007
  1. AsylG 2005 § 57 heute
  2. AsylG 2005 § 57 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. AsylG 2005 § 57 gültig von 20.07.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  5. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  6. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009
  7. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2010 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  8. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.04.2009 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2009
  9. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.07.2008 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  10. AsylG 2005 § 57 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2008
  1. BFA-VG § 9 heute
  2. BFA-VG § 9 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. BFA-VG § 9 gültig von 20.07.2015 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  4. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 144/2013
  5. BFA-VG § 9 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013
  1. B-VG Art. 133 heute
  2. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017
  3. B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  4. B-VG Art. 133 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018
  5. B-VG Art. 133 gültig von 01.08.2014 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 164/2013
  6. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  7. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003
  8. B-VG Art. 133 gültig von 01.01.1975 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1974
  9. B-VG Art. 133 gültig von 25.12.1946 bis 31.12.1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 211/1946
  10. B-VG Art. 133 gültig von 19.12.1945 bis 24.12.1946 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 4/1945
  11. B-VG Art. 133 gültig von 03.01.1930 bis 30.06.1934
  1. FPG § 46 heute
  2. FPG § 46 gültig ab 01.09.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2018
  3. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.08.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  4. FPG § 46 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  5. FPG § 46 gültig von 20.07.2015 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  6. FPG § 46 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  7. FPG § 46 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  8. FPG § 46 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2009
  9. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 157/2005
  10. FPG § 46 gültig von 01.01.2006 bis 31.12.2005
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011
  1. FPG § 52 heute
  2. FPG § 52 gültig ab 28.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  3. FPG § 52 gültig von 28.12.2019 bis 27.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2019
  4. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 27.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 145/2017
  5. FPG § 52 gültig von 01.11.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 84/2017
  6. FPG § 52 gültig von 01.10.2017 bis 31.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2017
  7. FPG § 52 gültig von 20.07.2015 bis 30.09.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2015
  8. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 19.07.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2013
  9. FPG § 52 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2012
  10. FPG § 52 gültig von 01.07.2011 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 38/2011
  11. FPG § 52 gültig von 01.01.2006 bis 30.06.2011

Spruch

W124 2165935-2/3E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen über die Beschwerde von XXXX, geb. XXXX, StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX, zu Recht erkannt:Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Felseisen über die Beschwerde von römisch 40 , geb. römisch 40 , StA. Indien, gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom römisch 40 , zu Recht erkannt:

A)

Der Beschwerde wird gemäß § 68 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. I Nr. 51/1991 idgF, sowie §§ 10 Abs. 1 Z 3, 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, § 9 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), BGBl. I Nr. 87/2012 idgF, und §§ 52 Abs. 2 Z 2, 52 Abs. 9, 46 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), BGBl. I Nr. 100/2005 idgF, als unbegründet abgewiesen.Der Beschwerde wird gemäß Paragraph 68, Absatz eins, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 1991, idgF, sowie Paragraphen 10, Absatz eins, Ziffer 3, 57, Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, Paragraph 9, BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, idgF, und Paragraphen 52, Absatz 2, Ziffer 2, 52, Absatz 9, 46, Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2005, idgF, als unbegründet abgewiesen.

B)

Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:

1. Vorverfahren

1.1. Der Beschwerdeführer (nunmehr BF) reiste illegal mit Unterstützung eines Schleppers in das Bundesgebiet und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. In der niederschriftlichen Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab dieser an, dass ihn sein Onkel, der ein hoher Politiker sei, mit dem Tod bedrohen würde. Wenn der BF sterben würde, würden die Grundstücke des BF auf seinen Onkel übergehen. Aus diesem Grunde habe sein Onkel versucht ihn umzubringen. Es würde sehr viele Gruppen geben, die hinter den BF her sein würden. Er sei schon zweimal zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Diese seien aber immer wieder gelöscht worden, weil der Onkel des BF ein hoher Politiker sei und dieser nur ein, zweimal telefonieren müsse, damit diese gelöscht werden würden.1.1. Der Beschwerdeführer (nunmehr BF) reiste illegal mit Unterstützung eines Schleppers in das Bundesgebiet und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz. In der niederschriftlichen Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab dieser an, dass ihn sein Onkel, der ein hoher Politiker sei, mit dem Tod bedrohen würde. Wenn der BF sterben würde, würden die Grundstücke des BF auf seinen Onkel übergehen. Aus diesem Grunde habe sein Onkel versucht ihn umzubringen. Es würde sehr viele Gruppen geben, die hinter den BF her sein würden. Er sei schon zweimal zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Diese seien aber immer wieder gelöscht worden, weil der Onkel des BF ein hoher Politiker sei und dieser nur ein, zweimal telefonieren müsse, damit diese gelöscht werden würden.

1.2. Am XXXX fand vor dem BFA, Regionaldirektion Kärnten, eine niederschriftliche Einvernahme statt, welche folgenden verlauf nahm:1.2. Am römisch 40 fand vor dem BFA, Regionaldirektion Kärnten, eine niederschriftliche Einvernahme statt, welche folgenden verlauf nahm:

".........

F: Ist Punjabi Ihre Muttersprache?

A: Ja

Ich werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit rückfragen kann. Weiters wird der Ablauf der Einvernahme erläutert.

F: Haben Sie gegen eine der anwesenden Personen aufgrund einer möglichen Befangenheit oder aus sonstigen Gründen irgendwelche Einwände?

A: Nein

............

F: Fühlen Sie sich heute psychisch und physisch in der Lage, Angaben zu Ihrem Asylverfahren zu machen?

A: ja

F: Sind Sie gesund? Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit?

A: Ich bin gesund

F: Befinden Sie sich dzt. in ärztlicher Behandlung/Therapie oder nehmen Sie Medikamente?

A: Nein

F: Werden Sie in Ihrem Verfahren vertreten?

A: Nein

F: Haben Sie eine Vertrauensperson?

A: Nein

Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rechtsberaters und auf dessen Sprechstunden wurde ich hingewiesen, weiters wurde ich über die Möglichkeit der Beiziehung einer Vertrauensperson informiert

Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass meine Angaben im Asylverfahren vertraulich behandelt und nicht an die Behörden meines Heimatlandes weitergeleitet werden. Es ist unumgänglich, dass ich die Wahrheit sage, nichts verschweige und alle zur Begründung des Antrags auf internationalen Schutz erforderlichen Anhaltspunkte selbständig und über Nachfrage wahrheitsgemäß darlege. Auf die Folgen einer wahrheitswidrigen Aussage und der damit verbundenen allenfalls für mich nachteilig verlaufenden Glaubwürdigkeitsprüfung wurde ich bereits und werde ich auch heute erneut ausdrücklich hingewiesen. Ebenso wurde ich bereits und werde heute erneut auf meine Mitwirkungspflichten gern. § 15 AsylG 2005 und auf die Folgen einer allfälligen Verletzung der Mitwirkungspflichten hingewiesen. Falsche Angaben meine Identität bzw. Nationalität betreffend können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Täuschungen über die Identität, die Nationalität oder über die Echtheit von Dokumenten können zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde führen. Über die Rechtsfolgen und der im allgemeinen nicht möglichen Einbringung neuer Tatsachen in dem Fall, dass meinem Ersuchen um Gewährung von internationalem Schutz vom Bundesamt nicht nachgekommen wird (Neuerungsverbot), wurde ich bereits im Zuge der Ersteinvernahme und werde ich hiermit ebenfalls erneut hingewiesen. Auf die mögliche Inanspruchnahme eines Rechtsberaters werde ich aufmerksam gemacht.Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass meine Angaben im Asylverfahren vertraulich behandelt und nicht an die Behörden meines Heimatlandes weitergeleitet werden. Es ist unumgänglich, dass ich die Wahrheit sage, nichts verschweige und alle zur Begründung des Antrags auf internationalen Schutz erforderlichen Anhaltspunkte selbständig und über Nachfrage wahrheitsgemäß darlege. Auf die Folgen einer wahrheitswidrigen Aussage und der damit verbundenen allenfalls für mich nachteilig verlaufenden Glaubwürdigkeitsprüfung wurde ich bereits und werde ich auch heute erneut ausdrücklich hingewiesen. Ebenso wurde ich bereits und werde heute erneut auf meine Mitwirkungspflichten gern. Paragraph 15, AsylG 2005 und auf die Folgen einer allfälligen Verletzung der Mitwirkungspflichten hingewiesen. Falsche Angaben meine Identität bzw. Nationalität betreffend können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Täuschungen über die Identität, die Nationalität oder über die Echtheit von Dokumenten können zur Aberkennung der aufschiebenden Wirkung einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde führen. Über die Rechtsfolgen und der im allgemeinen nicht möglichen Einbringung neuer Tatsachen in dem Fall, dass meinem Ersuchen um Gewährung von internationalem Schutz vom Bundesamt nicht nachgekommen wird (Neuerungsverbot), wurde ich bereits im Zuge der Ersteinvernahme und werde ich hiermit ebenfalls erneut hingewiesen. Auf die mögliche Inanspruchnahme eines Rechtsberaters werde ich aufmerksam gemacht.

Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass ich der Behörde, auch nachdem ich Österreich verlassen habe, meinen Aufenthaltsort und meine Anschrift bekanntzugeben habe. Wenn ich mich in Österreich aufhalte, genügt es, wen ich meiner Meldepflicht nach dem MeldeG nachkomme. Bei einer Übersiedelung habe ich mich binnen 3 Tagen beim Meldeamt umzumelden. Sollte ich über keinen Wohnsitz verfügen, so werde ich auf § 19a MeldeG hingewiesen und darauf, dass daran eine 14-tägige Meldeverpflichtung bei der nächstgelegenen Polizeiinspektion nach § 15 Abs. 1 Z. 4 AsylG geknüpft ist.Ich werde weiters darauf hingewiesen, dass ich der Behörde, auch nachdem ich Österreich verlassen habe, meinen Aufenthaltsort und meine Anschrift bekanntzugeben habe. Wenn ich mich in Österreich aufhalte, genügt es, wen ich meiner Meldepflicht nach dem MeldeG nachkomme. Bei einer Übersiedelung habe ich mich binnen 3 Tagen beim Meldeamt umzumelden. Sollte ich über keinen Wohnsitz verfügen, so werde ich auf Paragraph 19 a, MeldeG hingewiesen und darauf, dass daran eine 14-tägige Meldeverpflichtung bei der nächstgelegenen Polizeiinspektion nach Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 4, AsylG geknüpft ist.

F: Haben Sie die Belehrung verstanden?

A: Ja

Von der Behörde wurde festgestellt, dass Österreich für Ihren Fall zuständig ist. Die heutige Einvernahme dient der Beweisführung Ihrer Angaben und zur Feststellung ob und aus welchen Gründen Ihnen Österreich Schutz gewähren soll/muss.

F: Haben Sie im Verfahren bis dato der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht? Wurden diese korrekt protokolliert und Ihnen in einer Ihnen verständlichen Sprache vorgelesen?

A: Ja, eine Kopie habe ich erhalten.

F: Wie gut verstehen Sie den anwesenden Dolmetscher?

A: Gut

F: Wo leben die Eltern?

A: XXXX in IndienA: römisch 40 in Indien

F: Wo genau in XXXX?

A: ln XXXXA: ln römisch 40

F: Seit wann leben die Eltern an dieser Anschrift?

A: Seit den letzten 4 bis 5 Jahren lebt meine Mutter dort. Mein Vater ist bereits verstorben.

F: Wann ist der Vater verstorben?

A: XXXXA: römisch 40

F: Haben Sie Kontakt zu Ihrer Mutter?

A: Nein

F: Seit wann haben Sie mit der Mutter keinen Kontakt mehr?

A: SeitXXXX

F: Warum haben Sie mit der Mutter keinen Kontakt mehr?

A: Die Handys in Indien sind ausgeschaltet. Ich habe keine anderen Telefonnummern

F: Besitzen Sie einen Reisepass oder haben Sie Dokumente, aus denen Ihre Identität hervorgeht oder können Sie solche besorgen oder sich schicken lassen?

A: Derzeit habe ich keine Dokumente

F: Was ist mit "derzeit" gemeint?

A: Ich habe nur einen Totenschein von meinem Vater. Der befindet sich aber in Indien.

F: Haben Sie sonst mit einer anderen Person in Indien Kontakt?

A: Nein

F: Können Sie sich Dokumente aus Indien schicken lassen?

A: Nur den Totenschein von meinem Vater. Ich würde versuchen meinen Führerschein von Indien schicken zu lassen.

F: Wer würde Ihnen die Dokumente schicken.

A: Ich würde meinen Freund kontaktieren.

F: Wo lebt Ihr Freund?

A: XXXX in der Stadt XXXXA: römisch 40 in der Stadt römisch 40

Verfahrensanordnung: Dem Asylwerber wird für die Vorlage der Dokumente eine Frist bis 30.06.2017 eingeräumt.

F: Wann und wo sind Sie geboren?

A: XXXX,A: römisch 40 ,

F: Haben Sie weitere Beweismittel vorzulegen, bzw. geltend zu machen die Ihre Identität bestätigen?

A: Nein

F: Stimmen die Daten auf Ihrer Asylkarte?

A: Ja

F: Welche Staatsangehörigkeit haben Sie? Welcher Volksgruppe und welcher Religion gehören Sie an?

A: Indien, XXXX, Religion SikhA: Indien, römisch 40 , Religion Sikh

F: Wie lautete Ihre letzte Wohnadresse in Ihrem Heimatland?

A: XXXXA: römisch 40

F: Seit wann haben Sie dort gelebt?

A: Seit 5 Jahren

F: War es eine Wohnung oder ein Haus?

A: Es war eine Wohnung

F: Wie lange haben Sie in dieser Wohnung gewohnt?

A: Bis XXXXA: Bis römisch 40

F: Haben Sie dort alleine gelebt?

A: Mit meinen Bruder

F: Lebten Sie in einer Ehe, eheähnlichen Beziehung oder dergleichen Partnerschaft in Indien?

A: Nein

F: Haben Sie Kinder?

A: Nein

F: Nennen Sie mir den Namen Ihrer Eltern

A: Vater: XXXX, verstorben XXXXMutter: XXXX, zirka 55 Jahre altA: Vater: römisch 40 , verstorben XXXXMutter: römisch 40 , zirka 55 Jahre alt

F: Haben Sie Geschwister?

A: Ich habe nur einen Bruder

Brüder: XXXX, zirka 24 JahreBrüder: römisch 40 , zirka 24 Jahre

F: Haben Sie mit Ihrem Bruder Kontakt?

A: Nein

F: Wenn ich richtig verstanden habe, lebte Ihre Mutter nicht in derselben Wohnung?

A: Ja, die Mutter lebt in XXXX in der Stadt XXXXA: Ja, die Mutter lebt in römisch 40 in der Stadt römisch 40

F: Wo lebt Ihr Bruder jetzt?

A: Ich weiß es nicht. Als ich Indien verlassen habe hat er noch in XXXXA: Ich weiß es nicht. Als ich Indien verlassen habe hat er noch in römisch 40

F: Ist Ihr Bruder auch nach Moskau geflogen?

A: Nein, mein Bruder hat mich nur bis auf den Flughafen nach XXXX begleitet.A: Nein, mein Bruder hat mich nur bis auf den Flughafen nach römisch 40 begleitet.

F: Haben Sie im Heimatland noch weitere Verwandte?

A: Ja habe ich. Die wohnen aber nicht in derselben Stadt.

F: Wer und wo leben diese Verwandten?

A: Ein Bruder von meinen Vater lebt inXXXX, Distrikt XXXXA: Ein Bruder von meinen Vater lebt inXXXX, Distrikt römisch 40

F: Sind Sie in Österreich beruflich tätig?

A: Nein

F: Wovon leben Sie in Österreich?

A: Von der Gundversorgung. Ich arbeite in der Unterkunft und bekomme dort ein wenig Geld.

F: Wieviel bekommen Sie für Ihre Arbeit?

A: Für eine Stunde bekomme ich 1,60 Euro

F: Haben Sie persönliche Beziehungen in Österreich?

A: Nein

F: Haben Sie Familienangehörige im EU-Raum: (einschließlich Norwegen, Island und Schweiz)?

A: Nein

F. Welche Schulbildung haben Sie?

A: Ich bin bis in die 12. Klasse in die Schule gegangen

F: Haben Sie einen Beruf erlernt?

A: Nein

F: Was haben Sie kurz vor Ihrer Ausreise aus Indien gearbeitet?

A: Ich habe in der Landwirtschaft gearbeitet

F: In welcher Landwirtschaft haben Sie gearbeitet?

A: In meiner eigenen Landwirtschaft

F: Wer war der Eigentümer dieser Landwirtschaft?

A: Ich und mein Bruder. Ich kann das beweisen, dass das Land mir gehört.

F: Wie haben Sie das letzte Mal in der Landwirtschaft gearbeitet (Zeitangabe).

A: Im XXXX habe ich das letzte Mal am Feld gearbeitet.A: Im römisch 40 habe ich das letzte Mal am Feld gearbeitet.

F: Wann genau sind Sie aus Indien ausgereist?

A: Zirka im XXXXA: Zirka im römisch 40

F: Sind Sie legal ausgereist?

A: Legal

F: Erklären Sie mir bitte die Reiseroute?

A: Wir haben mit dem Schlepper Kanada als Zielland ausgemacht. Ich bin mit dem Flugzeug von XXXX nach XXXX. Wir sind dann mit dem Auto weiter nach Österreich. In welche Länder ich war, kann ich nicht sagen.A: Wir haben mit dem Schlepper Kanada als Zielland ausgemacht. Ich bin mit dem Flugzeug von römisch 40 nach römisch 40 . Wir sind dann mit dem Auto weiter nach Österreich. In welche Länder ich war, kann ich nicht sagen.

F: Wie lang waren Sie in XXXX?

A: 2 Tage

F: Wer hat die Reise organisiert?

A: Ein Schlepper

F: Wie waren Ihre Lebensumstände und Ihr persönliches Umfeld vor Ihrer Ausreise aus Indien? Schildern Sie diese (Ausbildung, Arbeit, Verwandte, finanzielle Situation, Haus/Wohnung, Eigentum etc.).

A: Ich bin in die 12. Klasse in die Schule gegangen und habe nebenbei in der Landwirtschaft gearbeitet. Die finanzielle Situation war gut.

F: Von was lebt Ihre Mutter in Indien?

A: Wir haben das Land verpachtet.

F: Wie groß ist das Ackerland?

A: Insgesamt 10 Äcker

F: Was ist das Land wert?

A: Zirka 20 000 000 Rupee ( 280 0000 Euro)

F: Seit wann ist das Land verpachtet?

A: Seit März 2017 ist das halbe Land verpachtet.

F: Was ist mit den anderen 5 Äckern?

A: Der Rest gehört meinen Bruder.

F: Aus welchem Grund suchten Sie in Österreich um Asyl an? Schildern Sie möglichst ausführlich und konkret Ihre Flucht- und Asylgründe! (Freie Erzählung)

A: Mein Leben ist in Gefahr, deshalb bin ich geflüchtet. Mein Onkel hat mich bedroht. Er hat politische Verbindungen. Er wollte unser Land haben, weil er selbst kein Land besitz. Einmal hat er versucht mich und meinen Bruder umzubringen. Wenn mir oder meinen Bruder etwas passiert, gehört das Land automatisch meinen Onkel.

F: Wann genau wollte der Onkel Sie umbringen?

A: Ich war in der 11 Klasse.

F: Wie alt waren Sie in der 11 Klasse?

A: Das war zirka XXXX. Ich war damals zirka 18 Jahre.A: Das war zirka römisch 40 . Ich war damals zirka 18 Jahre.

F: Was genau ist an dem Tag an dem Ihr Onkel Sie umbringen wollte passiert?

A: Ich und meine Brüder haben an dem Tag auf dem Feld gearbeitet. Mein Onkel ist mit vielen Männern gekommen. Sie haben uns angegriffen und ich und mein Bruder sind weggelaufen. Wir waren auch bei der Polizei aber die Polizei hat nichts gemacht, weil mein Onkel politische Verbindungen hat.

F: Ist das der Onkel der in XXXX lebt?F: Ist das der Onkel der in römisch 40 lebt?

A: Nein, das ist der jüngere Bruder. Sein Name ist XXXX.A: Nein, das ist der jüngere Bruder. Sein Name ist römisch 40 .

F: Wie alt ist Ihr Onkel und wo wohnt Ihr Onkel?

A: Das weiß ich leider nicht.

F: Für welche Partei war Ihr Onkel aktiv?

A: Für die AAM AADMI PARTY

F: Warum haben Sie den jüngeren Bruder nicht schon vorher angegeben, als ich Sie wegen den Verwandten fragte?

A: Ich habe das bereits bei der Polizei angegeben.

F: Erzählen Sie mir genau über den Vorfall?

A: Als die Männer mit dem Onkel gekommen sind, hat der Onkel gesagt, dass er unseren Vater umgebracht hat und uns auch umbringen wird. Weil er das Land haben will.

F: Wann ist ihr Onkel auf das Feld gekommen und hat Sie und Ihren Bruder bedroht?

A: Im XXXX ist das passiert.A: Im römisch 40 ist das passiert.

F: Wenn ich richtig verstanden habe, ist Ihr Onkel auf das Feld gekommen und hat Sie und Ihren Bruder mit dem Umbringen bedroht, wenn Sie ihm nicht das Feld überschreiben?

A: Ja. Unsere Felder sind mehr Wert, weil sie an der Straße angrenzen.

F: Mehr ist am Feld nicht passiert?

A: Nein

F: Ist vorher schon etwas mit dem Onkel vorgefallen?

A: Wir hatten ständig Streitereien

F: Seit wann hatten Sie die Streitereien mit dem Onkel?

A: XXXX hat es angefangen.A: römisch 40 hat es angefangen.

F: Hat Ihr Onkel auch ges

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten