Norm
StGB §34 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Zweifelsgrundsatz gilt auch hinsichtlich der Feststellung für die Strafbemessung maßgebender entscheidender Tatsachen. Kann das Gericht mangels Beweissubstrats nicht feststellen, ob alle gesetzlichen Merkmale eines Milderungsgrundes erfüllt sind, muss es von diesen ausgehen (§ 14 zweiter Halbsatz StPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132076Im RIS seit
16.07.2018Zuletzt aktualisiert am
16.07.2018