RS OGH 2018/6/19 11Os34/18m

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Veröffentlicht am 19.06.2018
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Norm

StGB §32

Rechtssatz

Gesetzliche Grundlage der Strafbemessung sind allein die §§ 32 ff StGB. Vorgaben zu einer "Einstiegsstrafe" als Bruchteil der Höchststrafe oder zur Gewichtung einzelner Strafzumessungsgründe sind daraus nicht abzuleiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132072

Im RIS seit

16.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.07.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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