RS OGH 2018/4/26 6Ob38/18h

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Veröffentlicht am 26.04.2018
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Norm

AktG §237
GmbHG §35

Rechtssatz

§ 237 AktG ist bei der GmbH analog anzuwenden. Dies gilt sowohl für die Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf den Hauptgesellschafter bzw eine Konzerngesellschaft als auch für die Übertragung an einen unabhängigen Dritten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132064

Im RIS seit

12.07.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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